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ᐅ Grenzabstände von Gebäuden verifizieren


Erstellt am: 09.08.23 16:45

M
Many541
09.08.23 16:45
Ich überlege ein Haus zu kaufen. Allerdings wirken die Abstände des Hauptgebäudes zu den Grenzen recht knapp. Das Gebäude wurde nach dem Bau eingemessen. Kann ich davon ausgehen, dass die Grenzabstände bei der Einmessung verifiziert werden? (Bau mit Bauanzeige und anschließender Einmessung)

Wie verhält sich die Einmessung zum Grenzzeugnis? Wird dieses automatisch bei der Einmessung erstellt oder kann man es, auf Basis der Einmessung, also ohne erneute Vermessung eines beantragen? Wie kläre ich den Sachverhalt am einfachsten?
K
KarstenausNRW
09.08.23 17:21
Bei einem bestehenden und eingemessenen Gebäude kannst Du davon ausgehen, dass mit dem Haus alles in Ordnung ist. Kannst Du auf tim online zugreifen? Dann kannst Du selbst mal recht fein nachmessen. Meinen Grenzabstand (hier in NRW) kann ich dort bis auf 2cm genau online nachmessen).
Oder nimm einen Zollstock und miss nach.
Oder frag den Verkäufer.
Oder geh zum Amt und schau Dir die Unterlagen an
Oder oder oder
Nicht so viel fragen, sondern einfach machen.

P.S. Ein Grenzzeugnis habe ich noch nie in meinem Leben gesehen.
Y
ypg
09.08.23 19:48
In manchen Bundesländern reichen 2,50.
Bei einem renovierten oder sanierten Bestand darf auch eine Wärmedämmung den Grenzabstand (ob 3 Meter oder 2,50) unterschreiten.
Ist das bei dem Haus eventuell der Fall?
M
Many541
10.08.23 10:57
KarstenausNRW schrieb:

Bei einem bestehenden und eingemessenen Gebäude kannst Du davon ausgehen, dass mit dem Haus alles in Ordnung ist. Kannst Du auf tim online zugreifen? Dann kannst Du selbst mal recht fein nachmessen. Meinen Grenzabstand (hier in NRW) kann ich dort bis auf 2cm genau online nachmessen).


P.S. Ein Grenzzeugnis habe ich noch nie in meinem Leben gesehen.
Tim scheint es nur für NRW zu geben? Gibt es eine Alternative für Niedersachsen?
H
hanghaus2023
10.08.23 14:22
Wie genau brauchst Du es denn? Im Geoportal kann man das relativ genau nachmessen. Zumindest hier in BY geht das, da Grundstücke und Häuser dargestellt werden können.
einmessunggebäudegrenzabstand