ᐅ Ergänzung zum Darlehensvertrag
Erstellt am: 28.02.23 20:23
B
Besdokuz5928.02.23 20:23Hey zusammen,
folgendes Problem beschäftigt uns aktuell:
Wir sind kurz davor einen Darlehensvertrag zu unterzeichnen. Leider wurde im Vertrag überall eine Sollzinsbindung von 15 Jahren vermerkt, obwohl 30 Jahre vereinbart. Dementsprechend beziehen sich im Vertrag alle Daten darauf, dass von 15 Jahren ausgegangen wird.
Die Bank weigert sich aus technischen Gründen den Vertrag nochmal zu drucken und mit den 30 Jahren zuzusenden. Daher haben sie eine Ergänzung zum Vertrag unterschrieben zukommen lassen.
Dies ist jedoch lediglich ein Blatt mit dem Zinssatz, der Darlehenssumme und der Darlehensvertragsnummer. Folgendes ist geschrieben:
Der/Die Darlehensnehmer und die ...-Bank haben zu dem/den nachstehend genannten Darlehenskonto/Darlehenskonten einen Darlehensvertrag geschlossen. Der/Die Darlehensnehmer wünschen die in der Folge aufgeführten Veränderungen, die hiermit verbindlich werden.
Die Zinsfestschreibung erfolgt 30 Jahre, also bis 28.02.2053.
Alle übrigen Bedingungen des Darlehensvertrages und etwaiger Ergänzungen zum Darlehensvertrag, die hier nicht abweichend geregelt werden, gelten unverändert.
Sollte ich so die Ergänzung akzeptieren und bin dann rechtlich auf der sicheren Seite? Die Sollzinsbindung ist natürlich ein entscheidender Faktor.
Alternativ schlagen sie vor, dass ich den Vertrag zurücksende, sie es handschriftlich ändern und mir zukommen. Dies verzögert natürlich den Prozess.
Vielen Dank für euren Rat
folgendes Problem beschäftigt uns aktuell:
Wir sind kurz davor einen Darlehensvertrag zu unterzeichnen. Leider wurde im Vertrag überall eine Sollzinsbindung von 15 Jahren vermerkt, obwohl 30 Jahre vereinbart. Dementsprechend beziehen sich im Vertrag alle Daten darauf, dass von 15 Jahren ausgegangen wird.
Die Bank weigert sich aus technischen Gründen den Vertrag nochmal zu drucken und mit den 30 Jahren zuzusenden. Daher haben sie eine Ergänzung zum Vertrag unterschrieben zukommen lassen.
Dies ist jedoch lediglich ein Blatt mit dem Zinssatz, der Darlehenssumme und der Darlehensvertragsnummer. Folgendes ist geschrieben:
Der/Die Darlehensnehmer und die ...-Bank haben zu dem/den nachstehend genannten Darlehenskonto/Darlehenskonten einen Darlehensvertrag geschlossen. Der/Die Darlehensnehmer wünschen die in der Folge aufgeführten Veränderungen, die hiermit verbindlich werden.
Die Zinsfestschreibung erfolgt 30 Jahre, also bis 28.02.2053.
Alle übrigen Bedingungen des Darlehensvertrages und etwaiger Ergänzungen zum Darlehensvertrag, die hier nicht abweichend geregelt werden, gelten unverändert.
Sollte ich so die Ergänzung akzeptieren und bin dann rechtlich auf der sicheren Seite? Die Sollzinsbindung ist natürlich ein entscheidender Faktor.
Alternativ schlagen sie vor, dass ich den Vertrag zurücksende, sie es handschriftlich ändern und mir zukommen. Dies verzögert natürlich den Prozess.
Vielen Dank für euren Rat
B
Besdokuz5901.03.23 10:58Reggert schrieb:
Warum nicht wenn in dem Schreiben Bezug auf den Vertrag genommen wird(man es also eindeutig zuordnen kann) sehe ich da kein Problem
Ergänzungen oder Änderungen sind nicht verbotenReicht es als Sicherheit aus? Im Vertrag und auf dem ESIS-Merkblatt wird ja sonst nichts geändert.
W
WilderSueden01.03.23 11:15Ich hatte einen ähnlichen Fall. Während der Antrag in der Bearbeitung war, hat die L-Bank die Zinsen für Förderdarlehen erhöht, ich bekomme aber trotzdem den alten Zins. Im Vertrag sind überall die neuen Zinsen vermerkt, unter Sonstiges steht dann der richtige alte Zins. Ich habe mir das dann nochmal per Mail bestätigen lassen und damit ist gut.
B
Besdokuz5902.03.23 20:07Zu meinem Problem: Habe mich dazu entschieden, die Ergänzung zum Darlehensvertrag zu akzeptieren. Auch habe ich alles in einer Email geschildert, die Datei der Zusatzvereinbarung angefügt und mir nochmal per Mail bestätigen lassen, dass zu unserem Vertrag eine Sollzinsbindung von 30 Jahren nun vereinbart wird.
Ich hoffe, damit bin ich auf der sicheren Seite und habe die 30 jährige Zinsbindung. Die Bank konnte trotz Nachfrage es nicht anders regeln und würde nur eine neue Anfrage mit einem schlechteren Zinssatz aktuell akzeptieren.
Ich hoffe, damit bin ich auf der sicheren Seite und habe die 30 jährige Zinsbindung. Die Bank konnte trotz Nachfrage es nicht anders regeln und würde nur eine neue Anfrage mit einem schlechteren Zinssatz aktuell akzeptieren.
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