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ᐅ Frist zum Tausch falscher Rolllokästen


Erstellt am: 23.11.22 11:09

M
Maik1234
23.11.22 11:09
Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Mein Name ist Maik, wir haben einen Umbau unseres Hauses durchgeführt und in dem Zuge auch elektrische Rollläden gekauft. Nach dem Einbau (Mitt Mai 2022) kam ich von der Arbeit zur Baustelle und musste feststellen, dass die Rolllokästen zu groß sind und vor der Mauer vorstehen.
Nun bin ich seitdem dran endlich mal neue Rolllokästen getauscht zu bekommen, allerdings werde ich von der Fensterbaufirma nur damit vertröstet, das die neuen Rolllokästen bestellt sind. Mehr Information bekomme ich nicht. Auch auf unzählige Mails und Anrufe hin.

Bis wann müssen die Rolllokästen denn rein rechtlich getauscht sein? Kann ich die Rollos samt Kästen einfach abmontieren und der Firma mitteilen sie sollen ihre Rolllos abholen und mir anschließend wo anders passende bestellen? Immerhin hätte ich schon ein neues Angebot einer anderen Firma. Dieses würde aber bald auslaufen. Daher weis ich momentan gar nicht was ich machen soll.

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen.

Vielen Dank.

MFG
Maik
K
kati1337
23.11.22 11:20
Für sowas gibt es rechtliche Rahmenbedingungen.
Üblicherweise müsstest du den Mangel schriftlich anzeigen und Behebung fordern, mit Fristsetzung.
Bei Verstreichen der Frist hast du dann gewisse Mittel, ich glaube nach mehrmaliger Aufforderung darf man dann irgendwann auch rückabwicklung fordern. In deinem Fall wäre das aber nur ein Teil der Leistung. (?)
Genaueres zu Formalitäten / Fristen kann dir ein Anwalt sagen. Aber einfache Nachfragen / Bitten per Telefon zählen üblicherweise nicht. (so meine Laienmeinung).
M
Maik1234
23.11.22 11:33
Hallo und danke für die Antwort.
Das es die falschen Rollokästen sind habe ich wegen der Nachvollziehbarkeit gleich per Mail angeprangert.
Wie lange muss die Erfüllungsfrist denn mindestens sein?
Weiß man das?

LG
Maik
K
kati1337
23.11.22 11:40
Eine Mail ist kein verbindliches Dokument in dem Sinne. Das würde ich schon schriftlich per Einschreiben machen.
Bei einer Mail kann man sonst nur schwer beweisen, dass sie zugestellt / gelesen wurde, und wann.

Mit den Fristen kenne ich mich nicht gut aus, ich würde vermutlich 2-3 Wochen setzen. Aber kannst ja mal nach googlen nach Mängelrüge / Fristsetzung oder sowas. Verbindliche Auskunft kann dir nur ein Profi / RA geben.
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