ᐅ Einbehalt nach Hausabnahme - Ersatzvornahme möglich?
Erstellt am: 28.09.22 12:58
H
hausnrplus2501.10.22 09:1111ant schrieb:
wie der Unternehmer in Verzug zu setzen und/oder ihm die Erklärung des Einverständnisses zu entlocken ist, daß ihr ersatzvornehmt. Sonst besinnt er sich eines Tages wo er mal Langeweile hat, daß er bei Euch ja noch aufkreuzen könnte - und beklagt dann, umsonst angereist zu sein, Material und Leute disponiert zu haben und so weiter.Definitiv. Erst EV ankündigen mit letzter/n Frist(en). Da würden wir mit offenen Karten spielen und da lassen wir uns nochmal zu beraten.
S
SaniererNRW12301.10.22 10:24hausnrplus25 schrieb:
Ausbesserungen an der Putzfassade. Es ist kein technischer Mangel, aber ein gravierender optischer,Dann könnt Ihr doch insgesamt recht entspannt rangehen, wenn es nur ein optischer Mange ist - und dann auch noch außen, wo Ihr doch innen wohnt. Ihr habt die Kohle, die das Unternehmen noch haben möchte. Ihr seid in der deutlich besseren Position. Also entspannt abwarten.P
Pinkiponk02.10.22 09:56SaniererNRW123 schrieb:
Ihr habt die Kohle, die das Unternehmen noch haben möchte. Ihr seid in der deutlich besseren Position. Also entspannt abwarten.Sehe ich auch so, zumal auf Grund der Inflationsrate der Geldwert ja ohnehin sinkt.H
hausnrplus2502.10.22 09:58Pinkiponk schrieb:
Sehe ich auch so, zumal auf Grund der Inflationsrate der Geldwert ja ohnehin sinkt.Kann aber auch ein Argument dafür sein, dass wir es lieber jetzt für ein anderes Unternehmen nutzen 😉
Wir üben uns erstmal in Geduld, aber aufgrund der Jahreszeit befürchten wir dass da bis Mrz/Apr nichts passieren wird -.-
Du musst da Schriftliche
Fristen setzen bis wann da stimmt erledigen ist sonst kommst du da nie weiter ! Nach meine ich 3 Fristen hat er das Recht verwirkt und du kannst jemand anders beauftragen. So wäre es bei uns gelaufen allerdings hat uns der Handwerker auf die Restzahlung verklagt , wir wollten ja natürlich das Geld einbehalten und einem anderen unternehmen dann geben . Daher auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen nur eine Beratung ist jetzt auch Nicht so teuer .
Fristen setzen bis wann da stimmt erledigen ist sonst kommst du da nie weiter ! Nach meine ich 3 Fristen hat er das Recht verwirkt und du kannst jemand anders beauftragen. So wäre es bei uns gelaufen allerdings hat uns der Handwerker auf die Restzahlung verklagt , wir wollten ja natürlich das Geld einbehalten und einem anderen unternehmen dann geben . Daher auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen nur eine Beratung ist jetzt auch Nicht so teuer .
hausnrplus25 schrieb:
Wir üben uns erstmal in Geduld, aber aufgrund der Jahreszeit befürchten wir dass da bis Mrz/Apr nichts passieren wird -.-Entweder Du antizipierst schon´mal die Ausreden der (über)nächsten Saison oder Du setzt Fristen. Auf Godot wartet man stets fruchtlos. Entscheide Dich, ob Du a) hier nur mal zur Unterhaltung beitragen wolltest oder b) ernsthaft an einem baldigen Abschluss interessiert bist. Wenn b, dann braucht der Unternehmer jetzt eine klare Ansage.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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