hausnrplus25
Hallo,
ich weiß nicht ob das Thema hier richtig positioniert ist, fand aber auch keine andere passende Kategorie. Falls es bereits Threads dazu gibt, gerne verlinken!
Wir haben unsere Hausabnahme Anfang des Jahres gehabt und einen Einbehalt vereinbart, da einige Arbeiten noch nicht abgeschlossen oder noch Mängel vorhanden waren.
Es sind mittlerweile 13/15 Punkte erfüllt worden, doch einer der verbleibenden ist auch finanziell gesehen ein großer Mangel, weshalb wir auch einen nicht geringen Einbehalt angesetzt haben. Die Frist welche im Abschlussprotokoll festgelegt wurde ist mittlerweile gut ein halbes Jahr verstrichen.
Im Abschlussprotokoll wurden keine Teilzahlungen vereinbart, d.h. die Hausfirma erhält den gesamten letzten Einbehalt erst, wenn alles (!) erfüllt ist.
Wir haben schriftlich wie telefonisch regelmäßig Kontakt aufgenommen und dies auch dokumentiert. Wir hoffen, dass Punkt 14 baldig erfüllt wird, bei Punkt 15 sind wir am ehesten skeptisch.
Somit durchdenken wir aktuell verschiedene Szenarien:
Müssen wir bei Ersatzvornahme die Leistung von dem Einbehalt bezahlen und den Rest dennoch an die Hausfirma auszahlen oder können wir dann alles behalten?
Hat die Hausfirma ein Recht darauf, dass Sie einen Anteil der Summe dennoch einfordern (dann wäre es nämlich spannend wie man die 15 Punkte finanziell auf die Einbehalt-Summe aufteilt, das wurde ja nie definiert)?
Ab wann können wir die Restsumme einbehalten? (um dann mit dem letzten Mangel zu leben oder Ersatzvornahme vorzunehmen)
Danke für eure Erfahrungen oder (rechtlichen) Tipps!
Lieben Gruß
ich weiß nicht ob das Thema hier richtig positioniert ist, fand aber auch keine andere passende Kategorie. Falls es bereits Threads dazu gibt, gerne verlinken!
Wir haben unsere Hausabnahme Anfang des Jahres gehabt und einen Einbehalt vereinbart, da einige Arbeiten noch nicht abgeschlossen oder noch Mängel vorhanden waren.
Es sind mittlerweile 13/15 Punkte erfüllt worden, doch einer der verbleibenden ist auch finanziell gesehen ein großer Mangel, weshalb wir auch einen nicht geringen Einbehalt angesetzt haben. Die Frist welche im Abschlussprotokoll festgelegt wurde ist mittlerweile gut ein halbes Jahr verstrichen.
Im Abschlussprotokoll wurden keine Teilzahlungen vereinbart, d.h. die Hausfirma erhält den gesamten letzten Einbehalt erst, wenn alles (!) erfüllt ist.
Wir haben schriftlich wie telefonisch regelmäßig Kontakt aufgenommen und dies auch dokumentiert. Wir hoffen, dass Punkt 14 baldig erfüllt wird, bei Punkt 15 sind wir am ehesten skeptisch.
Somit durchdenken wir aktuell verschiedene Szenarien:
Müssen wir bei Ersatzvornahme die Leistung von dem Einbehalt bezahlen und den Rest dennoch an die Hausfirma auszahlen oder können wir dann alles behalten?
Hat die Hausfirma ein Recht darauf, dass Sie einen Anteil der Summe dennoch einfordern (dann wäre es nämlich spannend wie man die 15 Punkte finanziell auf die Einbehalt-Summe aufteilt, das wurde ja nie definiert)?
Ab wann können wir die Restsumme einbehalten? (um dann mit dem letzten Mangel zu leben oder Ersatzvornahme vorzunehmen)
Danke für eure Erfahrungen oder (rechtlichen) Tipps!
Lieben Gruß