"Gehören" tut etwas nach Normen, da sind die gesetzlichen Vorgaben bei den niedrigen Spannungen von Signalkabeln nicht streng. "Mangel" ist, was im Ergebnis nicht korrekt ausgeführt wurde. Wenn Du die Leistung ohne Lieferung einer Einhausung des Verteilers ausschreibst, würde ich das auch als Mangel sehen - allerdings deinerseits. Der geneigte Mitleser möge also lernen: nicht nur der Handwerker kann mangelhaft arbeiten, sondern auch der Ausschreibende.oder eher als Mangel zu sehen da dies in einem Verteilerschrank gehört