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ᐅ Zuschlag wegen steigenden Preisen


Erstellt am: 01.09.22 22:37

V
Viehbrocken
01.09.22 22:37
Hallo,

wir bauen momentan mit einem größeren Unternehmen zusammen. Wir haben den Werkvertrag im September letzten Jahres unterschrieben, also vor dem Ukraine -Krieg und den damit eingehenden Preissteigerungen. Wir hatten damals eine Festpreisbindung vereinbart, die noch gilt.

Nun sollen wir jedoch einen Zuschlag bezahlen auf Grund explodierender Preise. Wir haben mehrfach versucht bei dem Unternehmen anzurufen und zu fragen, ob dies nicht im Widerspruch zu der Festpreisbindung steht. Es wurden Rückrufe angekündigt, die nicht erfolgten. Stattdessen bekamen wir irgendwann eine E-Mail, in der wir auf das neue Angebot verwiesen würden. Aber das war ja der Grund warum wir Gesprächsbedarf hatten bzw. haben.
Auch auf erneute Rückruf-Bitte erhielten wir erneut nur einen Zweizeiler, in dem stand, es gibt keinen Widerspruch.

Jedenfalls keine entsprechende Erklärung, nur der eine Satz - dem Sinn nach: Wegen den Preissteigerungen wird die Änderung des Vertrages (also die Festpreisbindung) vereinbart und dies tritt automatisch mit Baubeginn in Kraft.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und wie habt ihr euch verhalten?
S
SoL
01.09.22 22:44
Zeig doch mal den Vertragsabschnitt.
Kann es sein, dass der Festpreis auf 12 Monate befristet war?

Schonmal nen gut gemeinter Rat: Alles schriftlich machen, sodass Ihr Nachweise habt. Da helfen Euch keine Anrufprotokolle.
V
Viehbrocken
01.09.22 23:00
Wir haben Ende September 2021 unterschrieben. Richtig, 12 Monatige -Festpreisbindung. Die Änderung würde die Preisbindung in unserem Fall auf 11 Monate verkürzen, so dass sie bei einem Baubeginn im September 2022 nicht mehr gilt. Unser Baubeginn wäre jetzt im September.

Dokument mit rot umrandetem Abschnitt: Konjunkturzuschlag 2021/22 und Vertragsdaten.
Y
Ypsi aus NI
01.09.22 23:02
Was ist denn der vertraglich vereinbarte Preis und wie hoch die Nachforderung?
Warum geht's erst nach einem Jahr los? Eure Entscheidung gewesen oder die vom Unternehmen?
K
kbt09
01.09.22 23:41
In dem kleinen Ausschnitt steht etwas von Baubeginn bis 31.08.2022 ... ist der Ausschnitt aus dem Vertrag vom letzten Jahr?
W
WilderSueden
02.09.22 00:00
Beruft sich der Bauunternehmer auf §313 Baugesetzbuch? Falls nein, wird er sich schwer tun wenn sonst noch alles in Ordnung ist.
Und auch mit dem 313er ist es kein Selbstläufer, siehe das Urteil zu extra energie diese Woche.
festpreisbindungpreissteigerungen