ᐅ Zuschlag wegen steigenden Preisen
Erstellt am: 01.09.22 22:37
V
Viehbrocken01.09.22 22:37Hallo,
wir bauen momentan mit einem größeren Unternehmen zusammen. Wir haben den Werkvertrag im September letzten Jahres unterschrieben, also vor dem Ukraine -Krieg und den damit eingehenden Preissteigerungen. Wir hatten damals eine Festpreisbindung vereinbart, die noch gilt.
Nun sollen wir jedoch einen Zuschlag bezahlen auf Grund explodierender Preise. Wir haben mehrfach versucht bei dem Unternehmen anzurufen und zu fragen, ob dies nicht im Widerspruch zu der Festpreisbindung steht. Es wurden Rückrufe angekündigt, die nicht erfolgten. Stattdessen bekamen wir irgendwann eine E-Mail, in der wir auf das neue Angebot verwiesen würden. Aber das war ja der Grund warum wir Gesprächsbedarf hatten bzw. haben.
Auch auf erneute Rückruf-Bitte erhielten wir erneut nur einen Zweizeiler, in dem stand, es gibt keinen Widerspruch.
Jedenfalls keine entsprechende Erklärung, nur der eine Satz - dem Sinn nach: Wegen den Preissteigerungen wird die Änderung des Vertrages (also die Festpreisbindung) vereinbart und dies tritt automatisch mit Baubeginn in Kraft.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und wie habt ihr euch verhalten?
wir bauen momentan mit einem größeren Unternehmen zusammen. Wir haben den Werkvertrag im September letzten Jahres unterschrieben, also vor dem Ukraine -Krieg und den damit eingehenden Preissteigerungen. Wir hatten damals eine Festpreisbindung vereinbart, die noch gilt.
Nun sollen wir jedoch einen Zuschlag bezahlen auf Grund explodierender Preise. Wir haben mehrfach versucht bei dem Unternehmen anzurufen und zu fragen, ob dies nicht im Widerspruch zu der Festpreisbindung steht. Es wurden Rückrufe angekündigt, die nicht erfolgten. Stattdessen bekamen wir irgendwann eine E-Mail, in der wir auf das neue Angebot verwiesen würden. Aber das war ja der Grund warum wir Gesprächsbedarf hatten bzw. haben.
Auch auf erneute Rückruf-Bitte erhielten wir erneut nur einen Zweizeiler, in dem stand, es gibt keinen Widerspruch.
Jedenfalls keine entsprechende Erklärung, nur der eine Satz - dem Sinn nach: Wegen den Preissteigerungen wird die Änderung des Vertrages (also die Festpreisbindung) vereinbart und dies tritt automatisch mit Baubeginn in Kraft.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Und wie habt ihr euch verhalten?
V
Viehbrocken01.09.22 23:00Y
Ypsi aus NI01.09.22 23:02Was ist denn der vertraglich vereinbarte Preis und wie hoch die Nachforderung?
Warum geht's erst nach einem Jahr los? Eure Entscheidung gewesen oder die vom Unternehmen?
Warum geht's erst nach einem Jahr los? Eure Entscheidung gewesen oder die vom Unternehmen?
W
WilderSueden02.09.22 00:00Beruft sich der Bauunternehmer auf §313 Baugesetzbuch? Falls nein, wird er sich schwer tun wenn sonst noch alles in Ordnung ist.
Und auch mit dem 313er ist es kein Selbstläufer, siehe das Urteil zu extra energie diese Woche.
Und auch mit dem 313er ist es kein Selbstläufer, siehe das Urteil zu extra energie diese Woche.