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ᐅ Probleme mit der Statik, die der Bauunternehmen aufgedeckt hat


Erstellt am: 20.06.22 19:24

L
LeDenise
20.06.22 19:24
Guten Tag in die Runde!

Ich wollte hier mal fragen, ob sich evtl jemand mit der Thematik auskennt und zwar es geht um folgendes:

Wir haben unser Haus mit einem Architekten geplant, dieser hat auch alles weitere weitergeleitet zwecks Statik - danach trennten sich unsere Wege.

Jetzt haben wir unseren ganzen Kram an eine Baufirma übergeben, damit diese uns unseren Rohbau stellt - dort ist unserem Bauunternehmer aufgefallen, dass es Fehler in der Statik gibt (z.B.: Schornstein geht durch den oberen Ringanker und einige andere Dinge) wohlgemerkt der Statiker ist schon bezahlt.

Unser Bauunternehmer musste Änderungen in der Zeichnung, sowie Änderungen in der Statik vornehmen lassen! Somit hat dies zur Folge, dass auf uns nun weitere Kosten zukommen.

Meint ihr man kann dort irgendwie gegen vorgehen, Geld ist ja nun mal geflossen und dann sollte man ja auch davon ausgehen, dass es für uns was handfestes ist und alles okay ist?
B
Benutzer 1001
20.06.22 19:31
Ein Ringanker liegt doch auf der Mauer auf, wie soll dann da bitte der Schornstein durchlaufen?
L
LeDenise
20.06.22 19:45
Wir bauen ein 1,5 stöckiges Haus mit Pultdach und durch den oberen Ringanker verläuft der Schornstein


Grundriss eines Gebäudes mit Innenaufteilung, Wänden, Maßlinien und Legende.
S
sergutsh
20.06.22 19:48
auch wenn ihr mit dem Architekten nicht mehr zusammenarbeitet ist der Ersteller des Standsicherheitsnachweises nach wie vor für sein Werk verantwortlich. Dagegen vorgehen ist mMn der falsche Weg und bevor man Forderungen stellt sollte man ihm die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. Also: Kontakt aufnehmen und auf Fehler hinweisen.
L
LeDenise
20.06.22 20:02

Technische Zeichnung einer Gebäudeseite mit zwei Dachneigungen, Höhen- und Maßangaben.
Hier nochmal eine Ansicht, damit es verdeutlicht wird
T
Tolentino
20.06.22 20:04
Ist jetzt natürlich zu spät, wenn der Bauunternehmer jetzt schon selbst tätig geworden ist. Wenn man Glück hat, kann man die Mehrkosten durchreichen. Rechtlich durchsetzbar ist das allerdings nicht.
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