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ᐅ Wann darf ich eine Wand einreißen?


Erstellt am: 27.07.11 21:32

L
Liberty_84
27.07.11 21:32
Hallo, ich bin neu hier und hoffe habe das richtige forum gefunden und mir kann vielleicht jemand weiterhelfen.

also wir waren am 07.07.2011 beim notar um den Kaufvertrag zu unterschreiben, eine zahlungsaufforderung kam noch nicht.

jedoch haben wir von dem verkäufer am 08.07.2011 schon einen schlüssel bekommen um schon mal etwas zu renovieren.

leider haben wir in ein paar tagen einen Baustopp da wir noch eine Wand raus reißen wollen..

jetzt konnte uns nur keiner sagen wann wir das endlich dürfen.
bei dem Makler hieß es das dürften wir erst wenn die gebäudeversicherung auf uns läuft. aber das kann ja noch ewig dauern, weil das Grundbuchamt ne sehr lange wartezeit hat.


jetzt wissen wir leider nicht ob das stimmt.
kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
wollten nämlich so schnell wie möglich einziehen, aber das is ja unmöglich wenn es noch länger dauert 🙁

vielen dank schon mal

liebe grüße maike
L
Liberty_84
27.07.11 21:35
ach ja. der verkäufer meinte von ihm aus könnten wir die wand weg machen, aber wollen das nicht einfach so machen, nicht das das ärgert irgendwie gibt
M
Meecrob
09.11.11 10:16
Wenn der jetzige Eigentümer sein OK gibt, warum nicht? Da ist er für verantwortlich. Ggf. schriftlich geben lassen.
Tragende - oder nicht tragende Wand?
B
Bauexperte
09.11.11 10:51
Hallo Maike,

Liberty_84 schrieb:
bei dem Makler hieß es das dürften wir erst wenn die gebäudeversicherung auf uns läuft. aber das kann ja noch ewig dauern, weil das grundbuchamt ne sehr lange wartezeit hat.

Das ist richtig.

Was steht denn in Deinem Notarvertrag zu diesem Thema, habt Ihr vielleicht diesbezüglich eine Formulierung aufnehmen lassen?

Freundliche Grüße
H
Hans_Meier
09.11.11 10:54
Einfach mal beim Grundbuchamt anrufen, nett mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden/unterhalten, Sachverhalt schildern und ihm sagen, dass das für Euch eine ganz tolle und großartige Hilfe wäre, wenn es etwas schneller ginge.
Bei uns hat das nur 10 Tage gedauert (München).
grundbuchamt