Kreditvertrag möglich bevor Auflassung für Grundbuch besteht

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J

JetztOderNie

bei uns hatte die Bank bei Abschluss des Kreditvertrages noch keine offiziellen Unterlagen zum Grundstück gesehen… die wollten nur zum Zeitpunkt der ersten Teilauszahlung den Nachweis vom Notar, dass die Grundschuld tatsächlich eingetragen wurde.
Bei uns stand der Grundbuchauszug eigentlich bei jedem Finanzierungsangebot auf der Unterlagenliste. Bestimmt gibt es aber auch Banken die da entspannter sind.
 
B

Benutzer200

Hi. Hab eine Frage an euch zum Thema Baufinanzierung.
Hat jemand eine Baufinanzierung abgeschlossen obwohl der Grundbucheintrag noch nicht vorhanden ist? Wenn ja, was wurde der Bank alternativ vorgelegt?
Hintergrund ist, dass wir uns wegen den steigenden Zinsen mit der gesamten Planung richtig beeilt haben und auch schon eine Finanzierungsanfrage zu einem guten Angebot laufen haben. Das Grundstück in einem neu erschlossenen Baugebiet wurde aber erst im März von uns gekauft und der Notar kommt mit der Auflassung nicht voran. Der Grundbucheintrag ist die einzig fehlende Unterlage.
Wenn jetzt was mit der Baufinanzierung schief läuft wäre das mega ärgerlich. Danke euch.
Frage ist, was ist "der Grundbucheintrag" für Dich?

Eine Finanzierung unter Auflagen ist immer möglich. Egal, was auch an Unterlagen fehlt.
Erzähl mal, was Dich genau beschäftigt. Teilung des Grundstücks und fehlendes Grundbuchblatt? Auflassungsvormerkung? Eigentumsumschreibung? Grundschuldeintragung?
 
B

Buschreiter

Hi,
nein, habe nochmal nachgeguckt. Das Teil heißt Rangbescheinigung (auch Notarbescheinigung). In der bescheinigt der Notar, dass er die für die Finanzierung zu bestellende Grundschuld beim Amt beantragt hat. So weiß die Bank, dass - obwohl noch keine Grundbucheintragung vorliegt - die Grundschuld schon beantragt ist und somit der Auszahlung aus der Finanzierung nichts im Wege steht.
Genau so ist das. Das muss der Notar (bzw. ein Mitarbeiter) höchstpersönlich beim Amtsgericht beantragen, ist aber tägliches Brot. Das reicht der Bank auf jeden Fall. Man weiß ja nie, wie schnell das Amtsgericht arbeitet!
 
O

Oberhäslich

Wir haben eine ähnliche Situation. Zuerst Grundstück gekauft über variables Darlehen bei der Hausbank, danach erst Hausbauvertrag unterschrieben. Gesamtfinanzierung ging aktuell nicht, da erst die Auszahlung des variablen Darlehens erfolgen muss um abzulösen. Dafür ist aber die Auflassungsvormerkung nötig, auf die wir seit Ende Februar warten. Wir haben jetzt aufgrund Zeitdruck die Hausbausumme als normales Darlehen aufgenommen und werden dann wenn die Auflassung drin ist das variable Darlehen ablösen. Statt einem zwei Darlehen über die Hausbank. Vielleicht hilft euch das weiter.
 
J

JetztOderNie

Frage ist, was ist "der Grundbucheintrag" für Dich?

Eine Finanzierung unter Auflagen ist immer möglich. Egal, was auch an Unterlagen fehlt.
Erzähl mal, was Dich genau beschäftigt. Teilung des Grundstücks und fehlendes Grundbuchblatt? Auflassungsvormerkung? Eigentumsumschreibung? Grundschuldeintragung?
Wir bauen in einem neu erschlossenen Baugebiet. Dort war vorher eine landwirtschaftliche Fläche. dem zufolge steht im Grundbuch noch gar nichts von unserem Bauplatz.
Die Bank hat schon paar mal nachgehakt wegen Grundbuchauszug, Grundbuchnummer etc. Das haben wir alles noch nicht, weil wir erst Anfang März das Grundstück gekauft haben und der Notar mit der Auflassung nicht voran kommt. dem zufolge haben wir gerade für die Bank nur den notariellen Kaufvertrag und einen Zahlungsbeleg der Gemeinde. Jetzt hab ich halt Bedenken ob deswegen die Baufinanzierung abgelehnt wird. Wäre natürlich bei dem Zinsanstieg, sagen wir mal kompliziert.
Die genannte Rangbescheinigung ist da evtl. eine Möglichkeit.
 
B

Benutzer200

Wir bauen in einem neu erschlossenen Baugebiet. Dort war vorher eine landwirtschaftliche Fläche. dem zufolge steht im Grundbuch noch gar nichts von unserem Bauplatz.
Die Bank hat schon paar mal nachgehakt wegen Grundbuchauszug, Grundbuchnummer etc. Das haben wir alles noch nicht, weil wir erst Anfang März das Grundstück gekauft haben und der Notar mit der Auflassung nicht voran kommt. dem zufolge haben wir gerade für die Bank nur den notariellen Kaufvertrag und einen Zahlungsbeleg der Gemeinde. Jetzt hab ich halt Bedenken ob deswegen die Baufinanzierung abgelehnt wird. Wäre natürlich bei dem Zinsanstieg, sagen wir mal kompliziert.
Die genannte Rangbescheinigung ist da evtl. eine Möglichkeit.
Ok, verstanden.
Die Finanzierung sollte nicht abgelehnt werden, nur weil das Grundstück ggf. noch nicht vermessen und fortgeschrieben wurde (da hakt es eher beim Amt, als beim Notar).

Ein Rangattest wird erst bei der Auszahlung benötigt, die Grundschuld wird nämlich immer erst nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages bestellt. Davon abgesehen wird die Bank allerdings vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung auch mit Rangattest nicht auszahlen. Sie hat dann nämlich trotzdem keine Sicherheit, da das Grundstück noch immer dem Verkäufer gehört und keine Auflassungsvormerkung drin ist.
Ist am Ende aber auch egal, da sich zu 100% eine Formulierung im Kaufvertrag findet, dass der Kaufpreis auch erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung fällig ist.

Du kannst recht entspannt sein.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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