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ᐅ Welche Versicherung bezahlt f. Straßenschäden durch Kranabstellplatz?


Erstellt am: 04.02.22 14:42

P
Pinkiponk
04.02.22 14:42
Der Kran für unseren Holzständerbauweise-Fertigeinfamilienhausbau wird teilweise im öffentlichen Raum, vor unserem Grundstück, auf der Straße, stehen. Wenn dadurch die öffentliche Straße beschädigt wird, wer muss dann für die Schäden aufkommen? Gibt es eine Versicherung, die wir für diesen Fall abschließen müssen oder ist die Kranfirma entsprechend versichert? (Wir haben bereits diverse Versicherungen, aber wie immer möchte ich erst einmal Euch fragen, bevor ich mich an den Versicherungsberater wende. ;-) ) Oder kann/muss die Kranfirma Stahlmatten o.ä. auf die Straße legen, um Schäden zu vermeiden?

Da unser Baugebiet bereits seit ca. 15 Jahren, mit Ausnahme unseres Grundstücks, vollständig bebaut ist, gibt es keine Baustraße mehr sondern nur die ganz normale öffentlich befahrbare Straße.
I
Irena777
04.02.22 14:44
Pinkiponk schrieb:

Der Kran für unseren Holzständerbauweise-Fertigeinfamilienhausbau wird teilweise im öffentlichen Raum, vor unserem Grundstück, auf der Straße, stehen. Wenn dadurch die öffentliche Straße beschädigt wird, wer muss dann für die Schäden aufkommen? Gibt es eine Versicherung, die wir für diesen Fall abschließen müssen oder ist die Kranfirma entsprechend versichert? (Wir haben bereits diverse Versicherungen, aber wie immer möchte ich erst einmal Euch fragen, bevor ich mich an den Versicherungsberater wende. ;-) ) Oder kann/muss die Kranfirma Stahlmatten o.ä. auf die Straße legen, um Schäden zu vermeiden?

Da unser Baugebiet bereits seit ca. 15 Jahren, mit Ausnahme unseres Grundstücks, vollständig bebaut ist, gibt es keine Baustraße mehr sondern nur die ganz normale öffentlich befahrbare Straße.
Ja so ist das bei uns ähnlich mit den nur noch öffentlich befahrbaren Straßen.
F
FoxMulder24
04.02.22 23:15
Vermutlich braucht ihr eine (Teil)Straßensperrung. Das war bei uns so, als der Kran teilweise auf der öffentlichen Straße stand.
Diese muss beim Ordnungsamt beantragt werden. Fragt dort als erstes nach, wer sowas überhaupt beantragen darf.

Bei uns durften wir das gar nicht, das Ordnungsamt hat unseren Antrag abgewiesen, da der Antragsteller für Schäden haftbar ist.
Die Sperrung musste daher von einer Firma beantragt werden. Diese ist dann Haftbar für etwaige Schäden.
Daher lief das bei uns über den GU bzw. die Kranfirma. Die Kranfirmen selbst haben solche Versicherungen.
D
driver55
05.02.22 03:06
@FoxMulder24: euer Kran war sicherlich stationär, oder?
Beim Holzständerhausstellen kommen mobile Kräne zum Einsatz, auf großen Luftreifen, da gibt es i.d.R. keine Beschädigung. Auch nicht durch die zusätzlichen Stützen.

Wir haben die 3-tägige halbseitige Straßensperrung bei der Stadt beantragt.

Wir haben auch in einer Baulücke von „annodazumal“ gebaut.
F
FoxMulder24
05.02.22 08:04
@driver55, nein. Wir hatten einen Autokran für das aufstellen des (Holz)-Fertighauses. Die Stadt hat da keinen Unterschied gemacht.

Aber vermutlich ist das überall anders geregelt. Bei uns gab es z.B. zu Glück keinen dieser Berüchtigten Wegewarte, von denen man hier ab und zu liest. Daher sollte man sich rechtzeitig erkundigen.
P
Pinkiponk
05.02.22 08:50
FoxMulder24 schrieb:

Bei uns durften wir das gar nicht, das Ordnungsamt hat unseren Antrag abgewiesen, da der Antragsteller für Schäden haftbar ist.
Die Sperrung musste daher von einer Firma beantragt werden. Diese ist dann Haftbar für etwaige Schäden.
Daher lief das bei uns über den GU bzw. die Kranfirma. Die Kranfirmen selbst haben solche Versicherungen.
Danke, das ist eine wertvolle Information für mich, die mich sehr entlastet.
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