ᐅ KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464
Erstellt am: 24.01.22 09:48
B
Benutzer200Sofortiger Antrags- und Zusagestopp
- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute (24.01.2022) mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.
- Die enorme Antragsflut der letzten Wochen, die in den vergangenen Tagen noch einmal erhebliche zusätzliche Dynamik erlangt hat, führt zu einer Ausschöpfung der vom Bund für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellten Haushaltsmittel; das Programm musste daher auch und angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltsführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
- Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote werden das BMWK und die KfW zügig entscheiden.
Über ein neues Budget muss jetzt entschieden werden. Ebenso ob und wie weiter gefördert werden soll. Das wird sich allerdings erfahrungsgemäß einige Monate hinziehen.
B
Benutzer20025.01.22 12:57Doppelhaushälfte.sarah schrieb:
Ich habe leider keine Nachricht erhalten. 🙁Dann schreib mal an nordanney@t-online.deO
Oetzberger25.01.22 12:58Rumbi441 schrieb:
Nachdem jetzt der Schock durch ist... mal ein Blick in die Glaskugel wagen und die nächste Förderung die kommen wird besprechen?Erstmal kommen deutliche Verschärfungen der Mindestanforderungen, ist sogar schon angekündigt, dass in diese Richtung überlegt wird. Frage ist nur, ob KfW 55 oder 40 das neue Minimum sein wird. Förderung beim Neubau dann eher ab Nähe Passivhaus. Und Photovoltaik Pflicht wird kommen. Förderung Photovoltaik dann womöglich nur falls besonders groß, mit Speicher oder falls nicht dazu verpflichtet im Bestand.B
Benutzer20025.01.22 12:59ColeTrickle0 schrieb:
Mir ist nur nicht klar, wer diesen Zuschuss wann beantragt? Reicht da die Unterzeichnung des Kreditvertrages als quasi zeitgleichen Antrag auf Tilgungszuschuss den die finanzierende Bank dann automatisch an die KfW weitergibt?Den Zuschuss hast Du bzw. hat Deine Bank vor Unterzeichnung des Kreditvertrags bereits beantragt und auch bewilligt bekommen. Wenn die Maßnahme fertig ist, läuft das auch wieder über Deine Bank und der Tilgungszuschuss wird anschließend verbucht.D
Dhh.sarah25.01.22 13:01Benutzer200 schrieb:
Dann schreib mal an nordanney@t-online.dedanke das werde ich machen :-) danke !!!Oetzberger schrieb:
Erstmal kommen deutliche Verschärfungen der Mindestanforderungen, ist sogar schon angekündigt, dass in diese Richtung überlegt wird. Frage ist nur, ob KfW 55 oder 40 das neue Minimum sein wird. Förderung beim Neubau dann eher ab Nähe Passivhaus. Und Photovoltaik Pflicht wird kommen. Förderung Photovoltaik dann womöglich nur falls besonders groß, mit Speicher oder falls nicht dazu verpflichtet im Bestand.Photovoltaik Pflicht für jede Modernisierung und Neubau?!?! Was macht man dann mti den Denkmalgeschützten Altbauten wo das Dach gemacht werden soll?P
Pinkiponk25.01.22 13:12Oetzberger schrieb:
Erstmal kommen deutliche Verschärfungen der Mindestanforderungen, ist sogar schon angekündigt, dass in diese Richtung überlegt wird. Frage ist nur, ob KfW 55 oder 40 das neue Minimum sein wird.Heißt das, dass man nicht mehr nach heutigem Gebäudeenergiegesetz bauen darf sondern mindestens KfW 55 oder 40 bauen muss? Hast Du Quellen, in denen ich etwas darüber nachlesen kann? Ich hoffe wirklich sehr, dass wir mit unserem genehmigten Bauantrag nicht auch noch Änderungen unterliegen werden, weil unser Haus erst im Laufe des Jahres gestellt wird. Vorerst verlasse ich mich noch auf "Im Baurecht besteht grundsätzlich für alle Gebäude ein Bestandsschutz, für die beim Bau eine gültige Baugenehmigung vorlag."Ähnliche Themen