KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464

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B

Benutzer200

Bin auch betroffen, allerdings habe ich bereits die Zusage im Dezember erhalten. Aber in der Pressemitteilung heißt es "Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden."
Beschieden = Zusage erteilt

Wort 4 Wort 6
 
L

lolerloler

Zuallererst: Ich will keinen verrückt machen, zumindest beim Zuschuss steht aber in der Eingangsbestätigung:
5. Weitere Bestimmungen Diese Vertragsbedingungen werden ergänzt durch folgende Dokumente:
Merkblatt "BEG Wohngebäude - Zuschuss" in der Version 10/21 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Zuschussprodukte in der Version 07/21. Diese Dokumente sind Bestandteil des Zuschussvertrags und daher rechtsverbindlich für Ihren Zuschuss. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.

Auszug aus dem Merkblatt:
Rechtsanspruch (vergleiche Ziffer 7.4 „Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln“ in der Richtlinie BEG WG) Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Stand: 10/2021 (gültig ab 21.10.2021) • Bestellnummer: 600 000 4858
Du hast Recht. Steht bei mir im "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)" als Anlage zum Kreditvertrag auch drin. Allerdings klarer Wiederspruch zum Kreditvertrag - dort heißt es:

"wird dem Endkreditnehmer aus öffentlichen Mitteln ein Tilgungszuschuss i.H.v. von max ... gewährt". Weiter unten wird der max. Zuschuss nochmal genau berechnet.

Ich denke, wenn das jetzt irgendwie doch noch scheitern sollte, werde ich sicher vor Gericht ziehen - hier stimmt dann gar nichts mehr, man kann nicht im Vertrag den Zuschuss zusagen und dann per irgendwelchen AGB diesen wieder ausschließen. Das ist dann nicht mal einer Bananenrepublik würdig...
 
B

Benutzer200

Für mich ist das eine Zuschuss/Kreditzusage. Wenn das Haus steht, ist das nur noch der Mittelabruf.

Stehe aber selbst noch auf dem Schlauch - Bewilligung war letzten Mittwoch, heute habe ich die Verträge mit der durchleitenden Bank unterschrieben, aber so richtig 100% sicher bin ich mir auch noch nicht.
Genau so ist es. Bewilligung ist ausschlaggebend. Der Rest ist Abwicklung.
 
L

lolerloler

Genau so ist es. Bewilligung ist ausschlaggebend. Der Rest ist Abwicklung.
Hi, Du scheinst vom Fach zu sein :)
Genau so ist es. Bewilligung ist ausschlaggebend. Der Rest ist Abwicklung.
Hi, Du scheinst vom Fach zu sein :)

Mein Fall:

meine Bank hat die Anträge letzten Dienstag eingereicht, am Mittwoch kam bei der Bank der "grüne" Hacken, weswegen am Freitag die Bank-KfW-Kreditunterlagen erstellt wurden, die heute von der Bank und mir unterschrieben wurde

Laut der Bank, ist das der Standard-Text der KfW, unter anderem steht dort:

"wird dem Endkreditnehmer aus öffentlichen Mitteln ein Tilgungszuschuss i.H.v. von max ... gewährt". Weiter unten wird der max. Zuschuss nochmal genau berechnet.

Die Bank sagt, der Kredit + Zuschuss seien durch, da kann die KfW nicht mehr zurückrudern. Sieht ihr das genauso? Ich meine, der Kreditvertrag ist unterschrieben, kann man ja kaum die rechtgültig abgeschlossenen Verträge berechen...


Kann ich mich einigermaßen im normalen Pulsbereich einpendeln oder wird das Deiner Ansicht nach eine Zitterpartie?

Danke!
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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