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ᐅ Lagerraum zur Wohnfläche genehmigt bekommen?


Erstellt am: 21.01.22 02:16

R
Raul Siva
21.01.22 02:16
Guten Tag, ich hätte eine Frage, falls jemad Erfahrung damit hat.. Ich wäre froh wenn ich ein Rückmeldung bekommen könnte..
Ich möchte gerne ein Lagerraum (so ist es in der Bauplan eingetragen) als Wohnfläche zu benutzen. Weißt jemand ob ich da chance hätte das genehmigt zu bekommen?!
Das Lagaraum ist es Praktich ins Haus, es ist nicht eine extra Gebäude die nicht zum Haus gehört..
Es geht um eine Fläche von ca. 45 qm.

Vielen Dank im voraus und wünsche euch schönen zeit!

Mit freundlichen Grüßen Raul
R
Rumbi441
21.01.22 08:13
gehört dir das Anwesen oder bist du nur zur Miete?
B
Benutzer200
21.01.22 09:35
Es gibt zwei Antworten, eine korrekte und eine pragmatische. Gilt, wenn Du Eigentümer bist.

1. Bauantrag bzw. Antrag zur Nutzungsänderung stellen und Raum ausbauen.
==> korrekter Weg

2. Einfach den Raum wohnlich ausbauen und nutzen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ein Lagerraum kann auch komplett ausgebaut sein, ohne ein offizieller Wohnraum zur sein. Kannst ihn aber bei einem Verkauf des Hauses dann aber auch nur als Lager verkaufen.
Y
ypg
21.01.22 10:06
Wenn der Lagerraum an der Grenze zum Nachbarn steht: ganz klares Nein.
Alles andere ist vom Bauamt abhängig
-> Nutzungsänderung beantragen.
R
Raul Siva
21.01.22 10:26
Rumbi441 schrieb:

gehört dir das Anwesen oder bist du nur zur Miete?
Guten Tag, das Haus gehört mir..
R
Raul Siva
21.01.22 11:17
Benutzer200 schrieb:

Es gibt zwei Antworten, eine korrekte und eine pragmatische. Gilt, wenn Du Eigentümer bist.

1. Bauantrag bzw. Antrag zur Nutzungsänderung stellen und Raum ausbauen.
==> korrekter Weg

2. Einfach den Raum wohnlich ausbauen und nutzen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ein Lagerraum kann auch komplett ausgebaut sein, ohne ein offizieller Wohnraum zur sein. Kannst ihn aber bei einem Verkauf des Hauses dann aber auch nur als Lager verkaufen.
[/QUOTE
Guten Tag, vielen Dank!

Mfg Raul
Benutzer200 schrieb:

Es gibt zwei Antworten, eine korrekte und eine pragmatische. Gilt, wenn Du Eigentümer bist.

1. Bauantrag bzw. Antrag zur Nutzungsänderung stellen und Raum ausbauen.
==> korrekter Weg

2. Einfach den Raum wohnlich ausbauen und nutzen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ein Lagerraum kann auch komplett ausgebaut sein, ohne ein offizieller Wohnraum zur sein. Kannst ihn aber bei einem Verkauf des Hauses dann aber auch nur als Lager verkaufen.
Vielen Dank für ihren Antwort!
lagerraumnutzungsänderung