ᐅ Lagerraum zur Wohnfläche genehmigt bekommen?
Erstellt am: 21.01.22 02:16
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Raul Siva21.01.22 02:16Guten Tag, ich hätte eine Frage, falls jemad Erfahrung damit hat.. Ich wäre froh wenn ich ein Rückmeldung bekommen könnte..
Ich möchte gerne ein Lagerraum (so ist es in der Bauplan eingetragen) als Wohnfläche zu benutzen. Weißt jemand ob ich da chance hätte das genehmigt zu bekommen?!
Das Lagaraum ist es Praktich ins Haus, es ist nicht eine extra Gebäude die nicht zum Haus gehört..
Es geht um eine Fläche von ca. 45 qm.
Vielen Dank im voraus und wünsche euch schönen zeit!
Mit freundlichen Grüßen Raul
Ich möchte gerne ein Lagerraum (so ist es in der Bauplan eingetragen) als Wohnfläche zu benutzen. Weißt jemand ob ich da chance hätte das genehmigt zu bekommen?!
Das Lagaraum ist es Praktich ins Haus, es ist nicht eine extra Gebäude die nicht zum Haus gehört..
Es geht um eine Fläche von ca. 45 qm.
Vielen Dank im voraus und wünsche euch schönen zeit!
Mit freundlichen Grüßen Raul
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Benutzer20021.01.22 09:35Es gibt zwei Antworten, eine korrekte und eine pragmatische. Gilt, wenn Du Eigentümer bist.
1. Bauantrag bzw. Antrag zur Nutzungsänderung stellen und Raum ausbauen.
==> korrekter Weg
2. Einfach den Raum wohnlich ausbauen und nutzen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ein Lagerraum kann auch komplett ausgebaut sein, ohne ein offizieller Wohnraum zur sein. Kannst ihn aber bei einem Verkauf des Hauses dann aber auch nur als Lager verkaufen.
1. Bauantrag bzw. Antrag zur Nutzungsänderung stellen und Raum ausbauen.
==> korrekter Weg
2. Einfach den Raum wohnlich ausbauen und nutzen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ein Lagerraum kann auch komplett ausgebaut sein, ohne ein offizieller Wohnraum zur sein. Kannst ihn aber bei einem Verkauf des Hauses dann aber auch nur als Lager verkaufen.
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Raul Siva21.01.22 10:26Rumbi441 schrieb:
gehört dir das Anwesen oder bist du nur zur Miete?Guten Tag, das Haus gehört mir..R
Raul Siva21.01.22 11:17Benutzer200 schrieb:
Es gibt zwei Antworten, eine korrekte und eine pragmatische. Gilt, wenn Du Eigentümer bist.
1. Bauantrag bzw. Antrag zur Nutzungsänderung stellen und Raum ausbauen.
==> korrekter Weg
2. Einfach den Raum wohnlich ausbauen und nutzen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ein Lagerraum kann auch komplett ausgebaut sein, ohne ein offizieller Wohnraum zur sein. Kannst ihn aber bei einem Verkauf des Hauses dann aber auch nur als Lager verkaufen.
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Guten Tag, vielen Dank!
Mfg RaulBenutzer200 schrieb:
Es gibt zwei Antworten, eine korrekte und eine pragmatische. Gilt, wenn Du Eigentümer bist.
1. Bauantrag bzw. Antrag zur Nutzungsänderung stellen und Raum ausbauen.
==> korrekter Weg
2. Einfach den Raum wohnlich ausbauen und nutzen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ein Lagerraum kann auch komplett ausgebaut sein, ohne ein offizieller Wohnraum zur sein. Kannst ihn aber bei einem Verkauf des Hauses dann aber auch nur als Lager verkaufen.Vielen Dank für ihren Antwort!