P
Pitigliano
Der Verbraucherbauvertrag mit einem Massivhaus-GU wird gerade erstellt.
Es geht um die reine schlüsselfertige Erstellung eines Einfamilienhaus.
Thema Formulierung Pauschalpreis/Festpreis: Im Vertrag wird für die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers (AN) ein "Pauschalpreis" benannt.
Frage: Sollte "Pauschalpreis" besser in "Festpreis" umbenannt werden?
Thema Festpreisgarantie: Im Vertrag ist formuliert, dass "wenn der Zeitraum zwischen Vertragsunterschrift bis zum Baubeginn mehr als 7 Monate beträgt, ohne dass der AN dies zu verantworten hat,(...) die ihm angefallenen Kostensteigerungen anzupassen".
Frage: Sollte/muss hierzu die Kostenanpassung vorab vertraglich geregelt sein? Beispielsweise, dass nach der 7-monatigen Preisgarantie eine moderate Kostenanpassung zulässig ist. Jedoch maximal in Höhe von 0,5% der Auftragssumme je weiterem Monat.
Wie waren/sind eure Verträge diesbezüglich gestaltet?
Es geht um die reine schlüsselfertige Erstellung eines Einfamilienhaus.
Thema Formulierung Pauschalpreis/Festpreis: Im Vertrag wird für die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers (AN) ein "Pauschalpreis" benannt.
Frage: Sollte "Pauschalpreis" besser in "Festpreis" umbenannt werden?
Thema Festpreisgarantie: Im Vertrag ist formuliert, dass "wenn der Zeitraum zwischen Vertragsunterschrift bis zum Baubeginn mehr als 7 Monate beträgt, ohne dass der AN dies zu verantworten hat,(...) die ihm angefallenen Kostensteigerungen anzupassen".
Frage: Sollte/muss hierzu die Kostenanpassung vorab vertraglich geregelt sein? Beispielsweise, dass nach der 7-monatigen Preisgarantie eine moderate Kostenanpassung zulässig ist. Jedoch maximal in Höhe von 0,5% der Auftragssumme je weiterem Monat.
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