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ᐅ "Festpreisgarantie", sonstige nachträgliche Steigerung der Baukosten

Erstellt am: 14.01.22 08:21
M
mohanad
Y
ypg
27.07.22 15:18
mohanad schrieb:

diese Klauseln und nachträglichen Preissteigerung sind zumindest in der Art wie sie durchgeführt werden unzulässlig.
Welche Art meint sie? Die pauschale Preissteigerung?
Und welche Art wäre legitim? Wahrscheinlich die Art, die offen dargelegt wird. Da wäre ich gespannt, ob das dann nicht noch teurer für Euch wird, wenn man das Haus preislich neu rechnet.

Ich muss gestehen, ich sehe es auch eher kritisch. Jegliche Preiserhöhung ist zu hinterfragen, ob bei Dir oder woanders. Auch der Vertrag. Vor allem: sind Preiserhöhungen vermeidbar, welche Ursache ist der Grund und so weiter. Nur wenn jetzt schon ihr als AG der Grund für die Verzögerung seid, wo soll denn das Prüfen von Unterlagen und Klagen hinführen? Ins Unrecht?! Letztendlich habt Ihr unterschrieben…
Oder eher in die Unvernunft. Bei Euch wurde noch kein Handschlag von den AN getätigt, und Ihr wollt Eure Partner verklagen 🤨
Was wäre der Umkehrschluss oder könnte die Folge sein? Die AN verzögern selbst und klagen dann gg Euch? :p
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