Freigabe des Grobabsteckungsprotokolls: wer muss das leisten?

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Tom1978

Hallo zusammen,

wir haben leider einen Konflikt, bei dem die Beteiligten (Vermesser, Architektin, Bauleiter) unterschiedlicher Meinung sind.

Der Vermesser (bzw. einer seiner Mitarbeiter) hat die Grobabsteckung vorgenommen und möchte nun den Absteckungsriss schriftlich freigegeben haben.
Auf dem Protokoll der Grobabsteckung ist eine Unterschriftenzeile angegeben. Erst nach dieser schriftlichen Freigabe wird er die Feinabsteckung vornehmen.

Weder die Architektin, noch der Bauleiter wollen hier gegenzeichnen und verlangen dies vom Vermesser (Werkerselbstkontrolle).

Die Frage ist nun: wer ist in der Pflicht, die Freigabe des Grobabsteckungsprotokolls zu leisten? Gibt es eine einheitliche/eindeutige Regelung?

Vielen Dank für Ihre/Eure Unterstützung und viele Grüße,
Martin
Verstehe das Problem nicht. Wir hatten letzte Woche die Feinabsteckung und paar Tage davor die Grobabsteckung. Es wurde nie eine Unterschrift/Freigabe unserseits verlangt. Wofür soll die Freigabe sein?
 
Tolentino

Tolentino

Der Vermesser will seinen Popo bedecken für den Fall, dass er bei der Grobabsteckung was falsch gemacht hat und bei der Feinabsteckung rauskäme, dass das Planum vielleicht an irgendeiner Ecke zu nah an einer Grenze oder sowas ist.
Aus meiner Sicht eine Schwanzmaneuver, aber eigtl. dürfte da kein Problem sein.
Ich habe es mal bei mir nochmal im Mailverkehr nachvollzogen, dass mein Vermesser sowas auch haben wollte. Ich habe dann den Bauleiter gefragt, ob aus seiner Sicht alles stimmt. Er meinte, ja, aber ich müsse da nichts machen. Ich meine, ich habe es dann tatsächlich auch nicht unterschrieben. Und es ging weiter. Bin aber ehrlich gesagt überfragt, ob dann eben der Bauleiter oder sonstwer vom Bauunternehmen das unterzeichnet hat.
Ich hätte es aber zu dem Zeitpunkt auch unterschrieben.
 
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Tom1978

Der Vermesser will seinen Popo bedecken für den Fall, dass er bei der Grobabsteckung was falsch gemacht hat und bei der Feinabsteckung rauskäme, dass das Planum vielleicht an irgendeiner Ecke zu nah an einer Grenze oder sowas ist.
Aus meiner Sicht eine Schwanzmaneuver, aber eigtl. dürfte da kein Problem sein.
Ich habe es mal bei mir nochmal im Mailverkehr nachvollzogen, dass mein Vermesser sowas auch haben wollte. Ich habe dann den Bauleiter gefragt, ob aus seiner Sicht alles stimmt. Er meinte, ja, aber ich müsse da nichts machen. Ich meine, ich habe es dann tatsächlich auch nicht unterschrieben. Und es ging weiter. Bin aber ehrlich gesagt überfragt, ob dann eben der Bauleiter oder sonstwer vom Bauunternehmen das unterzeichnet hat.
Ich hätte es aber zu dem Zeitpunkt auch unterschrieben.
Und wofür zahlt man dann? Dann kann ich selbst mit Massband ausmessen :-)

Wie weit soll es gehen? Wofür sind die Experten und ausgebildete Personen da? Um Rechnungen zu stellen?
 
G

guckuck2

Wie soll denn jemand anderes als der Vermesser selbst sagen, ob er richtig gemessen hat?
Bei uns gab es einen solchen Vorgang nicht und wenn, hätte ich meinen Bauleiter/Architekten gefragt, ob er Mängel sieht, bevor ich unterschreibe.

Aber wie gesagt, ich hätte Probleme nachzuvollziehen, wieso ich das nun unterschreiben sollte
 
H

HilfeHilfe

Wie soll denn jemand anderes als der Vermesser selbst sagen, ob er richtig gemessen hat?
Bei uns gab es einen solchen Vorgang nicht und wenn, hätte ich meinen Bauleiter/Architekten gefragt, ob er Mängel sieht, bevor ich unterschreibe.

Aber wie gesagt, ich hätte Probleme nachzuvollziehen, wieso ich das nun unterschreiben sollte
evtl noch einen vermesser beauftragen der dem vermesser die vermessung nicht vermiesst ??
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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