Haus umschreiben / kaufen von Ex mit laufendem Kredit / Kosten

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B

Benutzer200

Das kann so nicht richtig sein. Ich habe mit Sicherheit mein Haus von meinem Ex-Mann nicht verkauft. Wir haben die Eintragungen im Grundbuch ändern lassen.
Also hat dann doch aber der eine dem anderen etwas geschenkt. Stand nur nicht Schenkung drin. Oder es gab eine andere Gegenleistung.

"Die Schenkung (lateinisch donatio) ist eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen Anderen bereichert und sich beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich geschieht (§ 516 Abs. 1 BGB)."
 
A

apokolok

Es gibt doch gar kein Vermögen.
Dem Haus stehen doch entsprechende Schulden gegenüber. Insofern wird da auch nichts verschenkt.
Wie man so einen Vorgang dann nennt ist mir unklar, der Notar weiß da sicherlich genaueres.
 
B

Benutzer200

Dem Haus stehen doch entsprechende Schulden gegenüber. Insofern wird da auch nichts verschenkt.
Es gibt nur einen Rechtsfall, der nicht Schenkung, Verkauf, Erbschaft (auch vorweggenommene Erbfolge) o.ä. ist. Das ist die Übertragung eines Grundstücks/einer Immobilie unter Eheleuten ohne Gegenleistung. Dies ist keine Schenkung. Alle anderen Rechtsgeschäfte lassen sich unter die von mir genannten Fälle fassen.

In dem genannten Fall "verkauft" ein Partner seinen Anteil an den anderen Partner. Statt Geld zu zahlen werden Schulden übernommen.

Ein Grundstück übertragen ist einfach nur ein landläufiger Ausdruck für eine Vielzahl an möglichen Rechtsgeschäften.
 
R

rhönschaf

Es gibt nur einen Rechtsfall, der nicht Schenkung, Verkauf, Erbschaft (auch vorweggenommene Erbfolge) o.ä. ist. Das ist die Übertragung eines Grundstücks/einer Immobilie unter Eheleuten ohne Gegenleistung. Dies ist keine Schenkung. Alle anderen Rechtsgeschäfte lassen sich unter die von mir genannten Fälle fassen.

In dem genannten Fall "verkauft" ein Partner seinen Anteil an den anderen Partner. Statt Geld zu zahlen werden Schulden übernommen.

Ein Grundstück übertragen ist einfach nur ein landläufiger Ausdruck für eine Vielzahl an möglichen Rechtsgeschäften.
Erstmal vielen Dank für die Antworten und Anregungen!

Zusammengefasst:

Ich kaufe das Haus und "Kaufpreis" wäre die Übernahme des Kredits (halbiert, da wir ja zu zweit drin stehen). Alles über Notar, wie vorgegeben.

Wie berechnet sich dann die Höhe der Grunderwerbsteuer? Muss das Haus geschätzt werden oder gibt sich ds FA mit den genannten Zahlen zufrieden? In unserem fall kommen sie ja dem tatsächlichen Wert recht nahe.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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