ᐅ Einheitsbewertung für Finanzamt Land BW
Erstellt am: 06.10.21 19:36
B
bauenmk202006.10.21 19:36Hallo zusammen,
ich muss für das Finanzamt einen Fragebogen zur Einheitsbewertung ausfüllen (Land BW):
1:
Die Fragen nach der bebauten Fläche des Grundstücks. Gebe ich hier die Grundflächenmaße des Gebäudes an oder die "Überdeckende Fläche" des Gebäudes, also inkl. Dachüberstände?
2:
Frage nach "wann war das Gebäude bezugsfertig?": Gebe ich hier das Datum an ab dem wir vom GU den Schlüssel überreicht bekommen haben oder das Datum ab dem wir mit Böden und Malerarbeiten fertig geworden sind und quasi "umgezogen" sind?
3:
Wie groß ist die Gesamtwohnfläche?: Welches Berechnungsverfahren sollte ich da anwenden? Wir haben im Bad eine Nisch für eine Sauna geplant. Diesen Bereich würde ich anteilig abziehen.
Noch jemand so ein Schreiben erhalten?
ich muss für das Finanzamt einen Fragebogen zur Einheitsbewertung ausfüllen (Land BW):
1:
Die Fragen nach der bebauten Fläche des Grundstücks. Gebe ich hier die Grundflächenmaße des Gebäudes an oder die "Überdeckende Fläche" des Gebäudes, also inkl. Dachüberstände?
2:
Frage nach "wann war das Gebäude bezugsfertig?": Gebe ich hier das Datum an ab dem wir vom GU den Schlüssel überreicht bekommen haben oder das Datum ab dem wir mit Böden und Malerarbeiten fertig geworden sind und quasi "umgezogen" sind?
3:
Wie groß ist die Gesamtwohnfläche?: Welches Berechnungsverfahren sollte ich da anwenden? Wir haben im Bad eine Nisch für eine Sauna geplant. Diesen Bereich würde ich anteilig abziehen.
Noch jemand so ein Schreiben erhalten?
Frage 1.
Pi mal Daumen beantworten
Frage 2.
Pi mal Daumen beantworten
Frage 3.
Pi mal Daumen beantworten.
Die Unterschiede werden jeweils nicht so riesig sein dass daraus ein großer Unterschied im Einheitwert zu erwarten ist.
Wenn das Finanzamt einen speziellen Wert haben möchte müssen Sie sich in Ihrem Schreiben genauer ausdrücken
Würde mir da keine Platte machen, beantworte die Frage nach bestem Wissen und zurück damit. (PS. Rücksendeumschlag kann man anfordern 😀 schließlich wollen die ja was von dir 😀)
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Frage 2.
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Frage 3.
Pi mal Daumen beantworten.
Die Unterschiede werden jeweils nicht so riesig sein dass daraus ein großer Unterschied im Einheitwert zu erwarten ist.
Wenn das Finanzamt einen speziellen Wert haben möchte müssen Sie sich in Ihrem Schreiben genauer ausdrücken
Würde mir da keine Platte machen, beantworte die Frage nach bestem Wissen und zurück damit. (PS. Rücksendeumschlag kann man anfordern 😀 schließlich wollen die ja was von dir 😀)
S
saralina8707.10.21 09:55Bebaute Fläche ist nur die Grundfläche deines Hauses, also die Außenmaße. Spielt bei Einfamilienhäusern aber keine Rolle.
Bezugsfertig: Zeitpunkt, zu dem man hätte einziehen können. Also wann alles fertig war. Spielt aber eh nur eine Rolle, wenn Schlüsselübergabe und Einzug in zwei verschiedenen Jahren stattgefunden hat.
Wohnfläche: Ich würde mir das vom GU aufstellen lassen. Machts dir und deinem Bearbeiter im Finanzamt von Anfang an leichter 😉.
Bezugsfertig: Zeitpunkt, zu dem man hätte einziehen können. Also wann alles fertig war. Spielt aber eh nur eine Rolle, wenn Schlüsselübergabe und Einzug in zwei verschiedenen Jahren stattgefunden hat.
Wohnfläche: Ich würde mir das vom GU aufstellen lassen. Machts dir und deinem Bearbeiter im Finanzamt von Anfang an leichter 😉.