Finanzierung - Sonderkündigung und Fristen

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Musketier

Musketier

Das ist logischerweise nicht umsetzbar. Macht die Bank nicht.
Warum soll das nicht gehen?
Ich habe vor paar Jahren genau diese Variante bei unserer finanzierenden Bank abgefragt.
Waren sicher nicht begeistert, haben mit aber ein Angebot geschickt.
Da ich aber bei dem KFW 153 nur 1,4% Zinsen habe, kam die Bank für den 2. Rang auf einen ähnlichen Zinssatz. Damit hat sich das nicht gelohnt.
Ich habe das dann auch nicht mit Nachdruck bei der Bank oder bei anderen Banken verfolgt.
Hätten sie damals bessere Konditionen geboten, hätte ich das vermutlich abgeschlossen. Jetzt haben Sie Pech, weil ich das KFW-Darlehen vermutlich vor 2023 komplett weg habe.

Bzgl. Ablösung KfW. Unser ASP (Hausbank) meinte „damals“, KfW ist jederzeit ablösbar. Ob er damit nur unseren KfW60 meinte oder dies allgemein gültig ist, weiß ich nicht.
Das hat sich definitiv ein paar Mal geändert. Im Internet habe ich noch ein Merkblatt von 2013 zum KFW 124 gefunden. Da ist nichts von Teil oder Vollablösung beschrieben. Da wir das damals nicht mit abgeschlossen haben, sondern nur das 153er kann ich selber nicht nachsehen.

gehe zu einem Berater oder direkt zu Interhyp.
Würde ich auch vorschlagen
 
In der Ruine

In der Ruine

Ich glaube das geht mit 2 Auszahlungsschritten, analog zur Auszahlung nach Bauabschnitten. Das Problem wird sein, dass du erst im November 2024 mit 6 Monaten Kündigungsfrist kündigen kannst. d.h. Umschuldung ist erst im Mai 2025 möglich. Das sind noch über 3 Jahre. Das gibt entsprechend Zinsaufschläge.
Also kann ich nicht zum 10jährigen 6mon vorher kündigen sondern erst nach 10 Jahren. Ist ja wieder ein halbes Jahr verschenkt.
Das 153er war jederzeit teil oder vollablösbar. Ich dachte aber das galt nicht für das KFW 124.
Das solltest du prüfen.
Unser ASP (Hausbank) meinte „damals“, KfW ist jederzeit ablösbar. Ob er damit nur unseren KfW60 meinte oder dies allgemein gültig ist, weiß ich nicht.
Gerade nachgeschaut. 10 Jahre Zinsbindung. Kündigung nur mit Entschädigung.
gehe zu einem Berater oder direkt zu Interhyp
Geht das ohne den Schufa Score zu versauen? Nicht das mehrere Anfragen meinen sehr guten "Ruf ruinieren" und ich dann dafür später mehr Zinsen zahlen muss.

Danke für Eure Hilfe.
 
Musketier

Musketier

Ja ist leider erst 10,5 Jahren nach Vollauszahlung ablösbar.
Wir haben damit über 2 Jahre Differenz zwischen dem 10 Jährigen (nach Vertragsabschluss) beim KFW-Darlehen und den 10,5 Jahren (nach Vollauszahlung) fürs Hauptdarlehen .Deswegen hab ich mir auch viel zu früh Gedanken zur Anschlussfinanzierung gemacht.

Da bei dir das KFW nicht kostenlos vorzeitig ablösbar ist, würde ich mir erst in 1,5-2 Jahren Gedanken machen. Dann hast du auch mehr Sicherheit, welche Restschuld das Hauptdarlehen tendenziell hat. Beide Restsummen und damit das Zinsrisiko sind ja überschaubar.
Dann würde ich die beiden Darlehen mit 2 Auszahlungszeitpunkten zusammenfassen. Du musst aber schauen, dass du nicht unter 50T€ kommst, sonst zahlst du wieder Zinsaufschläge.
 
In der Ruine

In der Ruine

@Hyponex
Du hattest in einem anderen Thread Deine Hilfe angeboten. Magst Du hier mal schauen?
KFW Kredit und normaler Immobilienkredit. KFW läuft früher aus als der Normale.
 
Hyponex

Hyponex

"ein Frage, vielleicht auch mehrere, zur Anschlussfinanzierung.
Unser Hauptdahrlehen läuft seit 8 Jahren mit Bindung auf 15 Jahre und der KfW auch seit 8 Jahren mit 10 Jahren Bindung.
Nun habe ich gelesen, dass man nach 10 Jahren ein Recht auf vorzeitige Kündigung hat. Dies würde ich gern nutzen
um einen besseren Zinssatz zu bekommen und gleich den KfW abzulösen.
1. macht es Sinn jetzt schon mit der Bank zu sprechen und vorab was auszuhandeln? Ein Freund hat sich bereits für seine
Anschlussfinanzierung 3 Jahre vorab gute Konditionen mit einem Bankenwechsel gesichert.
2. Sollte ich, bei unwillige Bank, das Institut wechseln müssen, muss dann auch wieder der Notar ran? Die neue Bank will
doch sicher auch ins Grundbuch, oder?
3. wegen Dummheit des Finanzberaters konnten wir erst später mit dem Tilgen beginnen, da wir die letzten Tausender
nicht abrufen konnten, da es zweckgebunden ausgegeben werden musste (Altimmobilie) .
Laufen die 10Jahre ab Auszahlung der Hauptsumme oder ab Beginn Tilgung?"

die Antworten:


Aktuell macht es natürlich sehr viel Sinn, die Finanzierungen aus 2013 umzuschulden, da man da wohl eher 2,5-3,5% Zinssatz hatte.


bei der KfW ist es kein Problem, in 2023 umzuschulden, bei dem Hauptkredit, was 15 Jahre Zinsbindung hat, muss man genau schauen, wann die Vollauszahlung war, denn von da hat man nach 10 Jahren Sonderkündigungsrecht mit 6 Monaten Frist.

Beispiel: Vollauszahlung 15.12.2013
man kann direkt kündigen, aber der Umschuldungstermin wäre dann der 30.06.2024 (10 Jahre + 6 Monate, zum Monatsende)
und die 10 Jahren laufen ab VOLLAUSZAHLUNG, also wo das Darlehen komplett ausbezahlt ist, d.h. wenn es bei Euch noch 1-2 Jahre da 1000€ bei der Bank rumlag, entsprechend verlängert es die Kündigungsfristen.

Aber das sehe ich auch nicht als problematisch an, einige Banken haben kein Problem, wenn man 2 neue Finanzierungsbausteine macht, wo zum Beispiel KfW zum 2023 übernommen wird, und das Hauptdarlehen zum 2025
vielleicht sollte man dann aber überlegen, dass man zum Beispiel KfW 13 Jahre Zinsbindung macht, Hauptdarlehen dann 15 = damit alle im gleichen Jahr auslaufen. Alternativ 18/20 oder 8/10 Jahre
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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