ᐅ Falsche Tür eingebaut und Architekt will sich aus der Verantwortung stehlen
Erstellt am: 16.07.12 16:25
L
Luckhardt-116.07.12 16:25Bei der Ausschreibung unserer Haustür ist unserem Architekten ein Fehler unterlaufen, für den er jetzt nicht gerade stehen möchte. Ursprünglich hatte er uns zwei Türvarianten per Mail vorgeschlagen und wir hatten uns ebenfalls per Mail eindeutig für einen Typ entschieden.
Anschließend hat er aber die falsche Tür in die Leistungsausschreibung eingetragen. Das Dokument haben wir aber nie gesehen, erst nach dem Einbau der Tür haben wir den Fehler festgestellt.
Der Architekt behauptet jetzt die Mail nie bekommen zu haben, wir müssten schon dafür sorgen, dass "Änderungswünsche" auch wirklich zugestellt werden?!
Kurzum: Er will für den Schaden einfach nicht aufkommen.
Wir sind ziemlich angefressen und suchen jetzt nach einer Möglichkeit unser Recht durchzusetzen. Vielleicht hat hier jemand eine Handlungsempfehlung?
Anschließend hat er aber die falsche Tür in die Leistungsausschreibung eingetragen. Das Dokument haben wir aber nie gesehen, erst nach dem Einbau der Tür haben wir den Fehler festgestellt.
Der Architekt behauptet jetzt die Mail nie bekommen zu haben, wir müssten schon dafür sorgen, dass "Änderungswünsche" auch wirklich zugestellt werden?!
Kurzum: Er will für den Schaden einfach nicht aufkommen.
Wir sind ziemlich angefressen und suchen jetzt nach einer Möglichkeit unser Recht durchzusetzen. Vielleicht hat hier jemand eine Handlungsempfehlung?
M
MODERATOR21.07.12 18:59Bei E-Mail-Kontakten ist es schwer, eindeutige Nachweise füt Vereinbarungen zu führen.
Künftig sollten sie eine ausdrücklich Bestätigung für den Erhalt anfordern - und wenn diese ausbleibt, nachfragen.
Überhaupt rate ich dazu, E-Mail-Korrespondenz im Vertrags- bzw. Geschäftsbereich immer per direkter Antwortfunktion des Mailprogramms (also mit Zitat oder Einfügung der ursprünglichen Nachrichten) zu führen. Nur so ist gewährleistet, dass der Inhalt der Korrespondenz nachvollziehbar und prüfbar bleibt.
Künftig sollten sie eine ausdrücklich Bestätigung für den Erhalt anfordern - und wenn diese ausbleibt, nachfragen.
Überhaupt rate ich dazu, E-Mail-Korrespondenz im Vertrags- bzw. Geschäftsbereich immer per direkter Antwortfunktion des Mailprogramms (also mit Zitat oder Einfügung der ursprünglichen Nachrichten) zu führen. Nur so ist gewährleistet, dass der Inhalt der Korrespondenz nachvollziehbar und prüfbar bleibt.
A
Annegret-124.05.14 10:28Das ist oft zu hören, dass den Architekten Fehler unterlaufen die aber nicht dafür geradestehen. Auch wenn alles per Mail abläuft, ist es nachher schwer, den Beweis herbeizuführen. Ich mache alles noch einmal schriftlich per Post.
H
Hannes1983-102.01.15 08:57Hi,
Nichts gefallen lassen und mit einem Anwalt drohen. Wurde die Tür nach SIA Norm eingebaut, dann schriftlich abmahnen. Dann muss er den Mangel beheben oder dafür sorgen. Das kann ja auch eine andere Firma sein.
Ich empfehle immer, während der Bauarbeiten in Protokoll zu führen. Nach getaner Arbeit muss die Firma unterschreiben und das muss natürlich auch kontrolliert werden.
Alles Gute
Nichts gefallen lassen und mit einem Anwalt drohen. Wurde die Tür nach SIA Norm eingebaut, dann schriftlich abmahnen. Dann muss er den Mangel beheben oder dafür sorgen. Das kann ja auch eine andere Firma sein.
Ich empfehle immer, während der Bauarbeiten in Protokoll zu führen. Nach getaner Arbeit muss die Firma unterschreiben und das muss natürlich auch kontrolliert werden.
Alles Gute
Ähnliche Themen