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ᐅ Hohlstellen in neu verlegtem 2-Schicht Parkett


Erstellt am: 22.06.09 21:43

Hallo an alle,

Wir haben ein neu verlegtes Zweischicht-Parkett, welches Hohlstellen aufweist. Ist dies ein Mangel?

Danke für Eure Hinweise..!

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Hallo parkett hohlstellen-1,

schau mal hier: Hohlstellen in neu verlegtem 2-Schicht Parkett. Da wird jeder fündig!
F
Fredie-1
22.06.09 21:45
hallo,

folgenden artikel hab ich auf isp gefunden:



Beurteilungskriterien für
verlegte Parkettböden


In Anlehnung an die DIN-Normen und SIA 253 / 753 hat die ISP folgende
Beurteilungskriterien geschaffen:

1. Die optische Beurteilung ist stehend auf der zu begutachtenden Parkettfläche
vorzunehmen.

2. Die örtlich bedingten Lichtverhältnisse (z.B. Fensterfronten bis auf
Bodenfläche oder nur Dachfenster) sind für die optische Beurteilung
mit zu berücksichtigen.

3. Extreme Lichtquellen (z.B. extra für die Beurteilung auf Bodenfläche
gelegte Lampe) dürfen für die optische Beurteilung nicht mit einbezogen
werden.

4. Die Eigenschaften der verschiedenen Holz- und Schnittarten sowie die
Eigenschaften der unterschiedlichen Oberflächenbehandlungsarten sind
im Zusammenhang mit zu berücksichtigen.

5. Das fertig oberflächenbehandelte Parkett darf keine störenden Schleifspuren
aufweisen.

6. Versiegelte Oberflächen müssen einen einheitlichen Glanzgrad aufweisen.

7. Wenige bearbeitungsbedingte Unreinheiten in der Oberflächenbehandlung
sind zu tolerieren.

8. Die manuellen Arbeitsausführungen mit beweglichen Geräten auf der
Baustelle (z.B. Rand schleifen) sind aus fachtechnischer Sicht zu beurteilen.

9. Vereinzelte Hohlstellen bei vollflächig verklebten Parkettböden sind
zulässig:
- bis maximal 1/3 Parkettelementlänge im grössten Durchmesser der
Hohlstelle, wenn eine Nut/Kamm- oder Nut/Federverbindung besteht
oder
- maximal 10 – 20% der Fläche des einzelnen Parkettelementes bei
stumpfen Verbindungen.
- Gelöste Bereiche dürfen in der Höhe nicht bewegbar sein.
- Ein Nachklebeeffekt durch den Parkettleim beim Betreten, resp. Entlasten
darf nicht auftreten.
- Die örtliche Lage und Häufigkeit der Hohlstellen sind mit zu berücksichtigen.

10. Überzähne/Höhendifferenzen bei Fertigparkett dürfen max. 0,2 mm
zwischen den einzelnen Elementen betragen.
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