ᐅ Elektro- /Sanitär- / Heizungsplanung , was ist genau ein Ausführungsplan?
Erstellt am: 20.01.09 23:00
U
Unregistriert-120.01.09 23:00hallo Zusammen
wir haben eine kurze Frage:
wir haben mit unserem Architekten einen Vertrag für Architekturleistungen (Nr. 1002 /2003) abgeschlossen (inkl. der Ausführungspläne).
Uns interessiert nun, sind in diesen Ausführungspläne die Elektro-, Heizungs- und Sanitärplanung dabei oder was genau sind Ausführungspläne?
Vielen Dank.
Marcel
wir haben eine kurze Frage:
wir haben mit unserem Architekten einen Vertrag für Architekturleistungen (Nr. 1002 /2003) abgeschlossen (inkl. der Ausführungspläne).
Uns interessiert nun, sind in diesen Ausführungspläne die Elektro-, Heizungs- und Sanitärplanung dabei oder was genau sind Ausführungspläne?
Vielen Dank.
Marcel
Guten Tag,
ich habe dieselbe Frage wie Marcel (siehe unten), jedoch besteht der Vertrag mit dem Generalunternehmer (also nicht nur mit dem Architekten). Sind in diesem Falle die Elektropläne und ev. andere in den Ausführungsplänen enthalten ?
Gruss
hawy
ich habe dieselbe Frage wie Marcel (siehe unten), jedoch besteht der Vertrag mit dem Generalunternehmer (also nicht nur mit dem Architekten). Sind in diesem Falle die Elektropläne und ev. andere in den Ausführungsplänen enthalten ?
Gruss
hawy
Unregistriert schrieb:
hallo Zusammen
wir haben eine kurze Frage:
wir haben mit unserem Architekten einen Vertrag für Architekturleistungen (Nr. 1002 /2003) abgeschlossen (inkl. der Ausführungspläne).
Uns interessiert nun, sind in diesen Ausführungspläne die Elektro-, Heizungs- und Sanitärplanung dabei oder was genau sind Ausführungspläne?
Vielen Dank.
Marcel
Ytong schrieb:
Hallo Marcel
Nein diese Leistungen sind im Architektenvertrag nicht enthalten.
Beste Grüsse
M
MODERATOR31.08.11 19:50Hallo hawy,
bei einem Vertrag mit einem Generalunternehmer kommt es in Bezug auf zu liefernde Leistungen auf den Vertragsinhalt an. Da müssen Sie den Vertrag durchgehen, um zu sehen, ob Elektro-, Heizungs- und Sanitärplanung mit bezahlt bzw. beauftragt wurden.
Bei einem GU kist es allerdings so, dass er ein mangelfreies Haus liefert (oder was vertraglich vereinbart wurde: Umbau, Rohbau...). Ob er die Installationen nun von einem Fachingenieur planen lässt oder das selbst macht, wäre deshalb egal- mangelfrei muss es sein.
bei einem Vertrag mit einem Generalunternehmer kommt es in Bezug auf zu liefernde Leistungen auf den Vertragsinhalt an. Da müssen Sie den Vertrag durchgehen, um zu sehen, ob Elektro-, Heizungs- und Sanitärplanung mit bezahlt bzw. beauftragt wurden.
Bei einem GU kist es allerdings so, dass er ein mangelfreies Haus liefert (oder was vertraglich vereinbart wurde: Umbau, Rohbau...). Ob er die Installationen nun von einem Fachingenieur planen lässt oder das selbst macht, wäre deshalb egal- mangelfrei muss es sein.
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