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ᐅ Wie sind die Preisunterschiede für Weissputz, Abrieb 1.5mm, oder 1mm?


Erstellt am: 18.03.11 17:01

R
RockOla-1
18.03.11 17:01
Hallo Zusammen,
Kann jemand helfen?
Unser GU hat ursprünglich Weissputz gestrichen für die Wände unserer Wohnung als Standard offeriert. Bei Abrieb 1.5mm oder 1.mm würden wir eine Gutschrift erhalten. Nun möchten wir gerne den Abrieb 1mm. Jetzt sagt der GU dass dies Zusatzkosten gäbe.
Ist das möglich? Was ist den nun am teuersten und was am günstigsten? Kann es sein, dass es zwischen 1.5mm und 1mm Abrieb einen Preisunterschied gibt? Hat da der GU nicht einen Fehler in der Offerte gemacht bzw. die teuerste Variante als Standard erklärt und nun festgestellt, dass bei einem "normalen" Abrieb quasi Geld zuückgegeben werden müsste?
Vielen Dank für Eure klärenden Antworten.
M
MODERATOR
18.03.11 23:19
Hallo,
der GU erzählt Märchen. Es gibt kaum einen Preisunterschied zwischen 1,5 und 1,0mm. Bei meinen eigenen Bauvorhaben war das jedenfalls der gleiche Preis.

Fragen Sie den GU einfach, wie denn der höhere Preis entsteht: Mehr Arbeitsaufwand (und weshalb), mehr Materialaufwand (wohl kaum), ...?

Er scheut den Kostenausgleich - meine Meinung.
R
RockOla-1
19.03.11 13:33
Vielen Dank für den Tipp. laut Auskunft müsse zuerst der Weissputz, und danach der Abrieb darüber angebracht werden. Diese Aussage scheint mir aber als Laien schon sehr seltsam. Ich stelle mir vor, dass ein Weissputz (der doch so glatt ist) doch viel heikler an zu bringen ist, als ein Abrieb, in welcher Körnung auch immer...
Ehrlich gesagt ist es nicht die erste Aussage die mir seltsam vorkommt. Eine Aussage zB. Ist, dass die Angaben im Baubeschrieb nicht verbindlich seien. da Frage ich mich schon, woran ich mich denn halten soll.
Laut GU hätten alle Gipser den Abrieb teurer offeriert als den Weissputz....
Auf alle Fälle finde ich Weissputz zwar schön anzuschauen, aber der ist sowas von heikel...für mich kein Thema.
M
MODERATOR
19.03.11 13:55
Also der Baubeschrieb ist Vertragsbestandteil und somit verbindlich - es sei denn, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (im "Kleingedruckten") wäre hierfür eine Beschränkung aufgeführt.
Wenn der GU falsch gerechnet hat und die Offerten nun teurer werden als seine Schätzung, ist das sein Problem - macht er hier halt einen Verlust, Unternehmerrisiko.
R
RockOla-1
19.03.11 15:31
Hallo Hertweck

Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich sehe das genau so. Bin froh für die Bestätigung. Werde mich mit dem Geschäftsinhaber in Verbindung setzen.
Beste Grüsse
RockOla
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