Falls es Dich tröstet: Wir mussten bei uns einen Dichtigkeitstest des Übergabeschachts vorlegen, obwohl das Abwasserrohr komplett geschlossen geführt wird. Hat auch 800 EUR gekostet, aber das hat der GÜ übernommen.
Wenn der Architekt es verbockt hat, dann soll er es auch geradebiegen. Ist das ein freier oder vom GÜ?
Wenn der Architekt es verbockt hat, dann soll er es auch geradebiegen. Ist das ein freier oder vom GÜ?
Hausner schrieb:
Ist so etwas normal? Wir planen nämlich nun die Zisterne an einem anderen Ort, auch die Rigole wird etwas anders ausgeführt als geplant.Wenn das das Amt fordert, dann ist es „normal“.Wir durften für den Anschluss an den Mischkanal unsere Abwasserleitung mit Kamera durchfahren lassen und somit die ordnungsgemäße Durchführung bestätigen lassen. (Bau nach genehmigtem Plan!)
Wenn ihr anders baut (bauen wollt) als genehmigt, muss ohnehin nachgebessert werden!
fach1werk schrieb:
Unabhängig von geltendem Recht kenne ich fast kein Bauvorhaben das tupfengleich wie genehmigt tatsächlich dann auch dasteht.Und wenn es zu viele übertreiben (und als vollkommen normal empfinden) führt das zu solchen Auflagen und wieder vermehrten Bauabnahmen inkl. Prüfung vor Ort statt. Mein Bausachverständiger meinte noch am Samstag zu mir, dass es ins unserer Gegend in letzter Zeit letzteres sehr viel öfter gegeben hätte