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ᐅ Unterschreitung 3m-Abstand Garage zu Straße


Erstellt am: 02.05.11 17:47

R
Ritter
02.05.11 17:47
Hallo zusammen,
wir planen den Bau eines Einfamilienhaus in Hessen, lt. Hessischer Garagenordnung muss die Zufahrt der Garage mind. 3m lang sein ("Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3m Länge vorhanden sein. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn wegen der Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche Bedenken nicht bestehen.").
Wann ist es möglich, eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen, und wie kompliziert wird das? Wir planen ein elektr. Garagentor,d.h. bei der Einfahrt wird der Verkehr nicht behindert (davon mal abgesehen ist es eine Straße in einer 30er Zone in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr)


Gruß & Danke,
Sascha

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Hallo Ritter,

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B
Bauexperte
03.05.11 10:25
Hallo Sascha,
Ritter schrieb:
Wann ist es möglich, eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen, und wie kompliziert wird das? Wir planen ein elektr. Garagentor,d.h. bei der Einfahrt wird der Verkehr nicht behindert (davon mal abgesehen ist es eine Straße in einer 30er Zone in einem reinen Wohngebiet ohne Durchgangsverkehr)

Mit dem, von Dir beschriebenen Umfeld und insbesondere dem Wunsch nach einem Sektionaltor sollte es imho möglich sein; hängt sehr stark von dem (r) zuständigen Sachbearbeiterin ab. Fahr zum Bauplanungsamt, nimm Deine Pläne und Bilder von der Grundstückssituation nebst 30er Zone mit. Auch im Bauplanungsamt sind Menschen am Werk und wenn Du sie wie solche behandelst, öffnen sich häufig viele Türen, welche bei falscher Ansprache verschlossen bleiben


Freundliche Grüße
bauplanungsamt