Bauantrag genehmigt - Haus soll nun doch breiter werden

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J

jwhick_07

Hi,

wir haben unsere Baugenehmigung nun erhalten, sind jedoch seit kurzem nicht mehr zufrieden mit der Hausbreite. Wir würden das Haus gerne um gut 60 cm Innenmaß vergrößern, damit uns mehr Platz für 2-3 wichtigere Räume zur Verfügung steht und vor allem unser Flur bzw. der Verkehrsweg etwas größer wird. Uns stellt sich nun die Frage, ob das noch möglich ist? Natürlich sind wir uns bewusst, dass ggf. wieder einige Wochen des Kopfzerbrechens und vor allem auch diverse Kosten ins Haus stehen, aber man baut ja nur ein Mal. Kann uns jemand sagen, ob das theoretisch möglich ist und auf was wir dabei achten müssten?
 
11ant

11ant

wir haben unsere Baugenehmigung nun erhalten, sind jedoch seit kurzem nicht mehr zufrieden mit der Hausbreite. Wir würden das Haus gerne um gut 60 cm Innenmaß vergrößern, damit uns mehr Platz für 2-3 wichtigere Räume zur Verfügung steht
Das riecht aber schwerst nach unreifer Planung bzw. Geldverbrennung mithilfe eines GU-Zeichenknechtes.
Uns stellt sich nun die Frage, ob das noch möglich ist?
Streiche das "noch", denn das impliziert, man müsse eine Baugenehmigung auch umsetzen. Nein, das muß man nicht, man darf sie auch komplett als Lehrgeld abschreiben. Man kann das genehmigungsverfahren auch nicht in einen Stand pro ante rückversetzen, um die 60 cm gewünschte Mehrbreite noch einzubasteln - selbst dann nicht, wenn sie "nur" allein in der traufseitigen Dimension eingefügt werden sollen. Das ist eindeutig kein Fall für eine "Tektur", sondern für ein komplett neues Genehmigungsverfahren (egal, wie viel Gestaltähnlichkeit das neue mit dem "alten" Haus haben wird) - übrigens auch ohne den geringsten Wiederholungs- oder Ähnlichkeitsrabatt. An ein "Go !" für eine Genehmigungsplanung sollte man schon mit mehr Ernsthaftigkeit herangehen: aus gutem Grund dürfen Bauanträge nur von Volljährigen (oder deren Erziehungsberechtigten) gestellt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 08.05.2025
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