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ᐅ Kfw55 - Altes oder neues Förderprogramm nutzen?


Erstellt am: 12.02.21 09:41

X
XxTankerxX
12.02.21 09:41
Hallo zusammen,

da mein Haus nun ohne weitere Kosten KFW 55 Standard erfüllt will ich diese Förderung natürlich mitnehmen. Somit würde ich einen Kfw-Kredit beantragen.
Die Beantragung muss ja vor Baubeginn bzw. Spatenstich erfolgen (Baubeginn aktuell geplant für September). Da es ab 01. Juli ja neue Förderungen gibt und ich durch die Pellets (Biomasse) & Solar Kombination 100% Erneuerbare Energien erreiche würde ich sogar "Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse " beantragen können mit 17.5% Tilgungszuschuss. Das wäre einiges.
Darf ich überhaupt so lange warten? Es wäre doch blöd jetzt noch vor 01.07 die alte Förderung mit zu nehmen oder sehe ich das falsch?

Viele Grüße,
XxTankerxX
B
Baranej
12.02.21 10:16
XxTankerxX schrieb:
Darf ich überhaupt so lange warten?

Wieso nicht?
Wenn du keine BAFA-Förderung aus dem letzten Jahr beantragt hattest, dann gibt es keinen finanziellen Vorteil noch die alten KFW-Konditionen zu nutzen.
Einziger Nachteil ist eben nur, dass du die Leistungs-/Kaufverträge auch erst nach dem KFW-Antrag abschließen darfst. Müsstest du entsprechend mit dem GU/Bauträger/... klären.
X
XxTankerxX
12.02.21 10:25
Baranej schrieb:

Wieso nicht?
Wenn du keine BAFA-Förderung aus dem letzten Jahr beantragt hattest, dann gibt es keinen finanziellen Vorteil noch die alten KFW-Konditionen zu nutzen.
Einziger Nachteil ist eben nur, dass du die Leistungs-/Kaufverträge auch erst nach dem KFW-Antrag abschließen darfst. Müsstest du entsprechend mit dem GU/Bauträger/... klären.

Das heißt ich muss wenn ich in ein/zwei Wochen den Vertrag für die Erstellung des Rohbaus unterschreibe schon KFW beantragt haben. Somit könnte ich ja dann doch nur die alten Förderungen beantragen. Wo steht das denn auf der KFW Seite? Habe bisher nur immer "Baubeginn" gelesen.
B
Baranej
12.02.21 10:34
Das hat sich mit der zukünftigen KFW-Förderung geändert. Mit den alten Konditionen war das möglich. Bei den neuen Konditionen heißt es auf der KFW-Seite:
" Wichtig: Reihenfolge beachten!
Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder Kaufvertrag abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen."
X
XxTankerxX
12.02.21 10:37
Na dann fällt leider das neue lukrative Förderprogramm doch für mich weg. Schade.
Aber vielen Dank für die Info.
förderungenantrag