ᐅ Wie viele Lüftungsanlagen?
Erstellt am: 23.03.11 14:52
F
familieroettger23.03.11 14:52Wir sind am Überlegen mit den Eltern ein Haus (ein Einfamilienhaus mit zwei getrennten Wohneinheiten) zubauen. Wohnfläche ca.180m².
Kommen wir da mit einer Lüftungsanlage hin oder brauche ich zwei?
Kommen wir da mit einer Lüftungsanlage hin oder brauche ich zwei?
B
Bauexperte23.03.11 19:15Hallo,
Freundliche Grüße
familieroettger schrieb:Wie sollen wir diese Frage denn verstehen - was verstehst Du unter "mehreren Lüftungsanlagen"?
Wir sind am Überlegen mit den Eltern ein Haus (ein Einfamilienhaus mit zwei getrennten Wohneinheiten) zubauen. Wohnfläche ca.180m². Kommen wir da mit einer Lüftungsanlage hin oder brauche ich zwei?
Freundliche Grüße
F
familieroettger23.03.11 19:39Weiss zwar nicht genau was an meiner Frage nicht zu verstehen ist, aber gut.
Brauche ich einen Lüftungsanlage für die Wohnung im EG und eine eigene für die Wohnung im OG oder kann ich beide Wohnungen über einen Lüftungsanlage laufen lassen?
Verständlicher?
Brauche ich einen Lüftungsanlage für die Wohnung im EG und eine eigene für die Wohnung im OG oder kann ich beide Wohnungen über einen Lüftungsanlage laufen lassen?
Verständlicher?
Hallo,
theoretisch reicht eine Lüftungsanlage.
Da man jedoch die Intensität der Lüftung meist über einen 3-Stufenschalter einstellen kann, denke ich, dass man mit zwei Anlagen besser fährt. Somit kann die Lüftung für beide Wohnungen separat einstellen.
Ein weiterer Vorteil hierbei ist die Möglichkeit die Anlagen über zwei getrennte Stromzähler laufen zu lassen.
theoretisch reicht eine Lüftungsanlage.
Da man jedoch die Intensität der Lüftung meist über einen 3-Stufenschalter einstellen kann, denke ich, dass man mit zwei Anlagen besser fährt. Somit kann die Lüftung für beide Wohnungen separat einstellen.
Ein weiterer Vorteil hierbei ist die Möglichkeit die Anlagen über zwei getrennte Stromzähler laufen zu lassen.
Hallo,
Nein, die Lüftungsanlage bezieht sich immer auf die Nutzungseinheit (NE)! Ein Gebäude, zwei Wohnungen=> zwei NE => zwei Anlagen!
Geregelt im Lüftungstechnischen Konzept nach DIN 1946 für zu planende Wohngebäude. Grund: Es muss eine Bedarfsanpassung pro NE vorhanden sein, um u.a. die unterschiedlichen Lüftungsstufen nach 1946-6 zu gewährleisten.
Bei nur einer Anlage für zwei NE ist das durch die pneumatische Verbindung nicht gewährleistet.
Mit dem Lüftungstechnische Konzept werden auch die notwendigen Luftmengen nach 1946 bzw. 18017 ermittelt! Diese werden in der Heizlastberechnung zur Dimensionierung des Wärmeerzeugers benötigt.
v.g.
familieroettger schrieb:
Brauche ich einen Lüftungsanlage für die Wohnung im EG und eine eigene für die Wohnung im OG oder kann ich beide Wohnungen über einen Lüftungsanlage laufen lassen?
Nein, die Lüftungsanlage bezieht sich immer auf die Nutzungseinheit (NE)! Ein Gebäude, zwei Wohnungen=> zwei NE => zwei Anlagen!
Geregelt im Lüftungstechnischen Konzept nach DIN 1946 für zu planende Wohngebäude. Grund: Es muss eine Bedarfsanpassung pro NE vorhanden sein, um u.a. die unterschiedlichen Lüftungsstufen nach 1946-6 zu gewährleisten.
Bei nur einer Anlage für zwei NE ist das durch die pneumatische Verbindung nicht gewährleistet.
Mit dem Lüftungstechnische Konzept werden auch die notwendigen Luftmengen nach 1946 bzw. 18017 ermittelt! Diese werden in der Heizlastberechnung zur Dimensionierung des Wärmeerzeugers benötigt.
v.g.
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