ᐅ Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab I. Quartal 2021
Erstellt am: 09.09.20 10:55
D
DaSch17
"BEG: 2021 sollen die Förderprogramme gebündelt werden
Damit die Förderanträge künftig schneller bearbeitet werden können, hat die Bundesregierung etwa dem BAFA im Haushalt 2020 zusätzliche Stellen genehmigt. Im März 2020 wurden 31 Stellen neu besetzt, 19 Stellen sind noch unbesetzt (Stand 24.6.2020). Elf Stellen sollen demnach zum 1. Juli besetzt werden.
Die Förderprogramme sollen regelmäßig evaluiert werden. Mit der für Februar 2021 geplanten neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) sollen die verschiedenen Förderprogramme nutzerfreundlich gebündelt werden. Geplant sind zudem weitere Anreize für nachhaltige Neubauten und Sanierungen. Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung soll im Zuge dessen an die technischen Voraussetzungen der neuen BEG angepasst werden."
Nach einer kurzen Internetrecherche resultiert diese neue Förderstruktur aus dem Klimapaket und soll zur Erreichung der Klimaziele 2030 beitragen.
Neben neuen zusätzlichen Fördergeldern sind auch steuerliche Förderungen im Gespräch (z. B. Absetzen von Handwerkerleistungen im Rahmen der Steuererklärung "ohne Steuertrick Wohnsitzverlagerung").
Dieser kann gerne zur Bündelung der Informationen zu diesem neuen Förderprogramm genutzt werden.
Außerdem würde mich Eure Meinung interessieren, ob es ggf. Sinn macht mit der Beantragung einer Finanzierung bzw. mit der Einreichung des Bauantrages bis Februar 2021 zu warten. Was meint Ihr?
Damit die Förderanträge künftig schneller bearbeitet werden können, hat die Bundesregierung etwa dem BAFA im Haushalt 2020 zusätzliche Stellen genehmigt. Im März 2020 wurden 31 Stellen neu besetzt, 19 Stellen sind noch unbesetzt (Stand 24.6.2020). Elf Stellen sollen demnach zum 1. Juli besetzt werden.
Die Förderprogramme sollen regelmäßig evaluiert werden. Mit der für Februar 2021 geplanten neuen "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) sollen die verschiedenen Förderprogramme nutzerfreundlich gebündelt werden. Geplant sind zudem weitere Anreize für nachhaltige Neubauten und Sanierungen. Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung soll im Zuge dessen an die technischen Voraussetzungen der neuen BEG angepasst werden."
Nach einer kurzen Internetrecherche resultiert diese neue Förderstruktur aus dem Klimapaket und soll zur Erreichung der Klimaziele 2030 beitragen.
Neben neuen zusätzlichen Fördergeldern sind auch steuerliche Förderungen im Gespräch (z. B. Absetzen von Handwerkerleistungen im Rahmen der Steuererklärung "ohne Steuertrick Wohnsitzverlagerung").
Dieser kann gerne zur Bündelung der Informationen zu diesem neuen Förderprogramm genutzt werden.
Außerdem würde mich Eure Meinung interessieren, ob es ggf. Sinn macht mit der Beantragung einer Finanzierung bzw. mit der Einreichung des Bauantrages bis Februar 2021 zu warten. Was meint Ihr?
WilderSueden schrieb:
Dann stellt sich für mich die Frage was das mit der EE Klasse dann soll wenn man die mit der Daikin Wärmepumpe erreicht und welchen Sinn dann die NH Klasse hat. Da ist ja alles außer Nachtspeicheröfen nochmal extra förderbar?
PS: und ich bleibe dabei, wer KfW40 baut hat in der Regel eine Photovoltaik auf dem Dach. Das Kleingeld ist offensichtlich vorhanden und die Photovoltaik ist das einzige am Haus was regelmäßig Geld einbringtPhotovoltaik samt Speicher wird erst noch richtig billig wenn mal ein paar Millionen Elektrautos recycled werden
W
WilderSueden13.03.21 19:25Die Speicher werden sicherlich deutlich billiger. Photovoltaik Module eher nur noch ein bisschen. Montagekosten werden weiterhin steigen und nie ist die Montage so einfach wie während dem Bau, z.B. stehen Gerüst und Kran ohnehin. Finanzierung ist auch nie so einfach wie beim Neubau und aktuell gibt es noch Einspeisevergütung. Die wird in den nächsten 5-10 Jahren sicherlich komplett fallen und durch eine Photovoltaik Pflicht ersetzt werden. Für mich macht es wenig Sinn ohne Photovoltaik zu bauen wenn man es sich leisten kann.
Auch wieder wahr
Hallo zusammen,
ich bin seit längerer Zeit Leser hier im Forum und habe schon viele wichtige Infos hier entnehmen können. Vielen Dank dafür!
Nun konnte man hier häufiger lesen, dass man die Förderung des BAFA aus dem Jahr 2020 nur mit dem aktuellen KfW-Programm (151/152) kombinieren kann und nicht mit der BEG-Förderung (261/262).
Folgende Mail habe ich heute von der KfW erhalten:
Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten.
Wir gehen davon aus, dass Sie für die Wärmepumpe im September 2020 einen Antrag auf Zuschussförderung aus dem Marktanreizprogramm zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt haben.
Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die Förderung der Wärmepumpe im Marktanreizprogramm des BAFA mit unserem aktuellen Produkt Energieeffizient Sanieren (152/152) bzw. ab dem 01.07.2021 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (261/262) kombiniert werden darf.
Bitte beachten Sie dabei:
Die Investitionskosten, die Sie für die Wärmepumpe in der BAFA-Förderung ansetzen, sind im Produkt Energieeffizient Sanieren (151/152) und in der BEG WG nicht förderfähig. Die Kosten, die den Zuschuss des BAFA überschreiten sind anderweitig zu finanzieren. ...
Ich hoffe, ich habe gerade kein Brett vor dem Kopf, aber das ist doch eindeutig die Bestätigung, dass man wohl BAFA und BEG kombinieren darf?!
Grüße
ich bin seit längerer Zeit Leser hier im Forum und habe schon viele wichtige Infos hier entnehmen können. Vielen Dank dafür!
Nun konnte man hier häufiger lesen, dass man die Förderung des BAFA aus dem Jahr 2020 nur mit dem aktuellen KfW-Programm (151/152) kombinieren kann und nicht mit der BEG-Förderung (261/262).
Folgende Mail habe ich heute von der KfW erhalten:
Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir bitten zu entschuldigen, dass wir Ihnen erst heute antworten.
Wir gehen davon aus, dass Sie für die Wärmepumpe im September 2020 einen Antrag auf Zuschussförderung aus dem Marktanreizprogramm zur "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt haben.
Gerne bestätigen wir Ihnen, dass die Förderung der Wärmepumpe im Marktanreizprogramm des BAFA mit unserem aktuellen Produkt Energieeffizient Sanieren (152/152) bzw. ab dem 01.07.2021 mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (261/262) kombiniert werden darf.
Bitte beachten Sie dabei:
Die Investitionskosten, die Sie für die Wärmepumpe in der BAFA-Förderung ansetzen, sind im Produkt Energieeffizient Sanieren (151/152) und in der BEG WG nicht förderfähig. Die Kosten, die den Zuschuss des BAFA überschreiten sind anderweitig zu finanzieren. ...
Ich hoffe, ich habe gerade kein Brett vor dem Kopf, aber das ist doch eindeutig die Bestätigung, dass man wohl BAFA und BEG kombinieren darf?!
Grüße
N
nordanney16.04.21 12:31DaSch17 schrieb:
In den Förderbedingungen ist die Kombination mit anderen Förderprogrammen m. E. ja ausgeschlossen.Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen - ist so ja auch nicht der Fall.Ähnliche Themen