Einbehalt 5% Sicherheitszahlung GU Bauvertrag

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Tolentino

Tolentino

Ah ok, dann habe ich das doch richtig verstanden.
Für die Garantie ist es wohl schon zu spät, habe ja schon unterschrieben.
LG
Tolentino
 
Nida35a

Nida35a

dafür gibt es doch Gesetze, die ich nicht kenne ,
du hast einen Gesetzesanspruch auf Garantie Einbehalt.
Ansonsten doof tun, den Bauleiter/Chef etc. ansprechen wie er sich den Garantie Einbehalt vorstellt, du würdest die 3% direkt einbehalten.
oder Bauherren-Schutzbund anrufen, du hast mal ne Frage ...
 
T

Tamicat

Hallo,
da wir gerade ebenfalls auf der Suche nach einem Bauunternehmen sind, habe ich mich heute Abend mit genau dieser Frage etwas näher beschäftigt und bin auf folgende Ausführungen zu § 650m Baugesetzbuch gestoßen:
1.: Die Summe der Abschlagszahlungen darf max. 90% der vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreite.
2.: Dem Verbraucher steht eine Sicherheit in Höhe von 5% zu. Entweder durch eine entsprechende Kreditversicherung oder Einbehalt der 5% durch Abzug von der/den ersten Abschlagszahlungen.
3.: Beides wird addiert. Insgesamt werden bei Einbehalt der 5% also höchstens 85% der Gesamtsumme vor der Endabnahme fällig!
LG und gute Nacht
 
Nida35a

Nida35a

@Tamicat
informiert euch nach dem neusten Stand dieser Gesetze und verhandelt das in euren Bauvertrag rein,
Firmen sind da häufig noch nicht auf dem neusten Stand und versuchen ihren „Standard Vertrag „ durchzudrücken. Uns half der Bauherren-Schutzbund, wir waren völlig neu in dem Thema
Gruß Nida
 
R

rdwlnts

Wenn es Gesetz ist, ist es egal, was im Vertrag steht. Denn ein Vertrag erlaubt es nicht, ungesetzlich zu handeln.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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