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ᐅ ist das nun ein gekoppeltes Geschäft bzw. Schein Bauherrenschaft?


Erstellt am: 02.05.20 14:00

B
Betsy123
02.05.20 14:00
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir haben über einen Makler M endlich (nach 7 Jahren Suchzeit) ein Grundstück gefunden. Dieses Grundstück ist mit einem Haus von Firma A oder B zu bebauen. Mit Firma A hatten wir schon zuvor Kontakt bei einem anderen infrage kommenden Grundstück und dafür auch ein Angebot erhalten. Wir haben uns nach intensiver Auseinandersetzung aber für Firma B entschieden, die uns einen veredelten Rohbau macht.
Das Grundstück wird vom Verkäufer V direkt verkauft, Makler M vermarktet es und bekommt seine Prozente. Wir müssen allerdings einen Werkvertrag mit dem Häuslebauer vor dem Notartermin unterschreiben (haben wir an sich kein Problem damit, da wir sehr angetan sind vom Häuslebauer).
Nun bin ich beim Recherchieren für das Kfw 40+ Programm in den FAQ/AGB gesehen von dieser Schein Bauherrenschaft, trifft das denn nun auf uns zu? Also müssten wir auf das Grundstück und das Haus Grunderwerbsteuer bezahlen obwohl es zwei komplett verschiedene Anbieter sind? Verkäufer des Grundstücks ist eine Privatperson, die 500km Entfernt vom Häuslebauer wohnt.

Wohnen in BW, falls das relevant ist.

Vielen Dank
1
11ant
02.05.20 14:18
Betsy123 schrieb:

Wir müssen allerdings einen Werkvertrag mit dem Häuslebauer vor dem Notartermin unterschreiben
Das klingt für mich, als werde das Finanzamt ein Koppelgeschäft darin sehen. Ob das fördermäßig bedeutet, Dich als Käuferin zu behandeln (ggf. mit der Konsequenz anderer Förderhöhen oder anderer dann geeigneter Programme) weiß ich nicht.
Betsy123 schrieb:

Dieses Grundstück ist mit einem Haus von Firma A oder B zu bebauen.
Ist das zufällig in Eilenburg ? - siehe dort: https://www.hausbau-forum.de/threads/Stadtvilla-preis-angemessen.34733/
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
B
Betsy123
02.05.20 14:26
Hallo,

nein ist nicht in Eilenburg. Um das Problem mit diesem Kopplungsgeschäft zu umgehen, wäre es dann ausreichend den Werkvertrag nach dem Grundstückskauf zu unterschreiben? An sich haben wir bisher bei jedem in frage kommenden Grundstück sofort mit dem Häuslebauer wegen einem konkreten Angebot für ein evtl. Haus geredet, einfach um Abschätzen zu können welche Kosten auf uns zukommen, ob wir das gut stemmen können oder nicht und für die Finanzierung brauchen wir ja auch genaue Daten zu den Kosten und die Finanzierung möchten wir schon vor/beim Grundstückskauf sicher stehen haben. Wie geht man denn bei sowas am Besten vor?
M
Mycraft
02.05.20 14:41
Klassisches Koppelgeschäft. Mit der Absicht den unwissenden Käufer glaubhaft zu machen dies ist nicht so. Hinterher kommt die Rechnung.
N
nordanney
02.05.20 14:45
Betsy123 schrieb:

Das Grundstück wird vom Verkäufer V direkt verkauft, Makler M vermarktet es und bekommt seine Prozente. Wir müssen allerdings einen Werkvertrag mit dem Häuslebauer vor dem Notartermin unterschreiben (haben wir an sich kein Problem damit, da wir sehr angetan sind vom Häuslebauer).
Nun bin ich beim Recherchieren für das KFW 40+ Programm in den FAQ/AGB gesehen von dieser Schein Bauherrenschaft, trifft das denn nun auf uns zu? Also müssten wir auf das Grundstück und das Haus Grunderwerbsteuer bezahlen obwohl es zwei komplett verschiedene Anbieter sind?
Jep, da Du nur das Grundstück gemeinsam mit dem Bauvertrag bekommst.
Betsy123 schrieb:

Um das Problem mit diesem Kopplungsgeschäft zu umgehen, wäre es dann ausreichend den Werkvertrag nach dem Grundstückskauf zu unterschreiben?
Nein. Das wird der Bauunternehmer auch nicht machen. ICH jedenfalls würde direkt nach der Beurkundung des Grundstückskaufs dem Bauunternehmer die lange Nase zeigen und dann erst in Ruhe mich in der Weite der Bauwelt umsehen.
Betsy123 schrieb:

Wie geht man denn bei sowas am Besten vor?
Beten, dass das FA einen Fehler macht.
N
Nummer12
02.05.20 14:45
Auf dem Fragebogen des Finanzamtes wird übrigens sehr genau nach so einer Konstruktion gefragt - die wissen genau, wie das läuft.
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