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Erstellt am: 30.04.20 06:55

K
kaho674
30.04.20 08:45
guckuck2 schrieb:

Nicht in Vorkasse gehen. Dann hast du kein Risiko.
Also diesmal keine Anzahlung leisten?
guckuck2 schrieb:

Das geht ohne "Gerichtsentscheid" mittels gerichtlichem Mahnverfahren
Kannst Du das kurz erklären? Kann der Baggervermieter das Konto pfänden, ohne dass ein Gericht da seinen Senf dazu gibt?
M
matte
30.04.20 08:47
Dann sprich ihn doch darauf an.

Mach ihm freundlich klar, dass du ihm gerne den Auftrag geben würdest, aber etwas unsicher bzgl. Vorleistung bist. Erarbeitet nen Zahlungsplan, mit dem beide Seiten zufrieden sind und gut is es.
Wenn ihr da mit mehreren Abschlägen arbeitet, sollte das ja kein Problem sein.
Wenn er sich da nicht darauf ein lässt, bei so kleinen Summen in Vorleistung zu gehen, würd ich die Finger davon lassen.
K
kaho674
30.04.20 08:48
matte1987 schrieb:

Dann sprich ihn doch darauf an.
Ja, werd ich machen beim nächsten Kontakt.
H
haydee
30.04.20 09:17
Sprich ihn darauf an.
Biete ihn an, dass die Lieferanten ihre Rechnungen für Material etc direkt an dich stellen und du ihn nur die Arbeitsleistung bezahlst.
G
guckuck2
30.04.20 09:29
kaho674 schrieb:

Also diesmal keine Anzahlung leisten?

Naja, dein Auftragsvolumen wird im niedrig bis mittlerweilem dreistelligen Bereich liegen. Ihm da die 100€ Anzahlung zu verwehren ... armer Tropf. So kann man per Gerücht auch Sargnägel einschlagen. Sprich mal mit ihm.
kaho674 schrieb:

Kann der Baggervermieter das Konto pfänden, ohne dass ein Gericht da seinen Senf dazu gibt?

Ja, sofern der Schuldner die Schuld anerkennt bzw. untätig bleibt. Hab selbst so nen Wisch hier liegen, gültig 30 Jahre Irgendwann hol ich mir mein Geld noch ...

Google einfach mal das gerichtliche Mahnverfahren, das läuft vollautomatisch ohne Richter.
K
kaho674
30.04.20 09:42
guckuck2 schrieb:

Naja, dein Auftragsvolumen wird im niedrig bis mittlerweilem dreistelligen Bereich liegen. Ihm da die 100€ Anzahlung zu verwehren ... armer Tropf. So kann man per Gerücht auch Sargnägel einschlagen. Sprich mal mit ihm.
Eben. Die paar Kröten bringen uns jetzt nicht um. Mir geht es eigentlich auch eher um's Prinzip. Wenn er seine Rechnungen nicht bezahlt, dass ist nicht in Ordnung. Wenn man Schwierigkeiten hat, dann kann man kleine Raten vereinbaren usw. Aber gar nicht zahlen, so jemand möchte ich nicht beauftragen.
guckuck2 schrieb:

Ja, sofern der Schuldner die Schuld anerkennt bzw. untätig bleibt. Hab selbst so nen Wisch hier liegen, gültig 30 Jahre Irgendwann hol ich mir mein Geld noch ...

Google einfach mal das gerichtliche Mahnverfahren, das läuft vollautomatisch ohne Richter.
Genau so einen Wisch hat der Baggervermieter wohl auch.
Natürlich sprechen wir mit ihm.
haydee schrieb:

Biete ihn an, dass die Lieferanten ihre Rechnungen für Material etc direkt an dich stellen und du ihn nur die Arbeitsleistung bezahlst.
So läuft es bisher mit dem Material sowieso schon. Nur Geräte hat er komplett mit auf der Rechnung, weil nicht gleich klar war, was und wann er alles brauchen würde.

Nunja, wir kennen ja bisher nur eine Seite der Geschichte. Werde berichten, was er sagt.
anzahlungvorleistung