ᐅ Baufinanzierung ohne Grundbucheintrag - kündigen -
Erstellt am: 18.01.11 18:48
Hallo zusammen,
2006 habe ich eine Wohnung gekauft und dafür ein Darlehen über 181.000 Euro bei der Sparkasse vor Ort aufgenommen.
Nun, 5 Jahre später, ist der Sparkasse aufgefallen, dass sie vergessen hat, die Grundschuld eintragen zu lassen bzw. dass bis jetzt keine Grundschuld eingetragen ist.
Dies verlangen sie nun von mir.
Aber ich habe jetzt in verschiedenen Beiträgen im Internet gelesen, dass man eine Baufinanzierung ohne Grundschuldeintrag jederzeit mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen kann!?!
Meine Überlegung ist, damit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Kann mir da jemand einen Tipp geben, ob das so geht?
Danke
Viele Grüße
MiiFritz
2006 habe ich eine Wohnung gekauft und dafür ein Darlehen über 181.000 Euro bei der Sparkasse vor Ort aufgenommen.
Nun, 5 Jahre später, ist der Sparkasse aufgefallen, dass sie vergessen hat, die Grundschuld eintragen zu lassen bzw. dass bis jetzt keine Grundschuld eingetragen ist.
Dies verlangen sie nun von mir.
Aber ich habe jetzt in verschiedenen Beiträgen im Internet gelesen, dass man eine Baufinanzierung ohne Grundschuldeintrag jederzeit mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen kann!?!
Meine Überlegung ist, damit zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Kann mir da jemand einen Tipp geben, ob das so geht?
Danke
Viele Grüße
MiiFritz
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Hallo Miifritz,
schau mal hier: Baufinanzierung ohne Grundbucheintrag - kündigen -. Da wird jeder fündig!
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Hallo,
ich empfehle Ihnen einmal in den Kreditvertrag zu sehen, den Sie 2006 ebenfalls unterzeichnet haben. Dort haben Sie einer grundbuchlichen Absicherung zugestimmt (andernfalls hätten Sie wohl keine Finanzierung erhalten).
Da steht nichts über den Zeitpunkt und wenn die Grundschuld noch immer nicht eingetragen ist, ist das für Sie kaum ein Grund das Darlehen vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Im Gegenteil: Die Bank hat das Recht auf Vertragserfüllung zu bestehen und kann ansonsten ihrerseits den Kredit kündigen. Und das dürfte es Ihnen schwer machen einen neuen Kreditvertrag mit einem anderen Institut zu schliessen.
Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Bank nach, was diese von Ihrem Vorschlag hält!
Viele Grüße
M. Thiemann
ich empfehle Ihnen einmal in den Kreditvertrag zu sehen, den Sie 2006 ebenfalls unterzeichnet haben. Dort haben Sie einer grundbuchlichen Absicherung zugestimmt (andernfalls hätten Sie wohl keine Finanzierung erhalten).
Da steht nichts über den Zeitpunkt und wenn die Grundschuld noch immer nicht eingetragen ist, ist das für Sie kaum ein Grund das Darlehen vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen. Im Gegenteil: Die Bank hat das Recht auf Vertragserfüllung zu bestehen und kann ansonsten ihrerseits den Kredit kündigen. Und das dürfte es Ihnen schwer machen einen neuen Kreditvertrag mit einem anderen Institut zu schliessen.
Fragen Sie doch einmal bei Ihrer Bank nach, was diese von Ihrem Vorschlag hält!
Viele Grüße
M. Thiemann
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