Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Paragraph 31 abs.2. Befreiung


Erstellt am: 06.04.20 17:53

M
Marthein2405
06.04.20 17:53
Hat schon mal jemand die Befreiung von paragraph 31 abs.2 bekommen?
Wenn ja gilt diese für das komplette Grundstück?
In meinem Fall Aufschüttungen und Stützmauer?
E
Escroda
06.04.20 18:39
Eine Befreiung nach §31 Baugesetzbuch gilt für eine oder mehrere beantragte und ausgiebig begründete Abweichungen von konkreten Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Wenn ich die wenigen Informationen richtig deute, begrenzt der Bebauungsplan die Höhe von Aufschüttungen und Stützmauern. Diese Begrenzung möchtest Du überschreiten. Dann musst Du - oder besser Dein Entwurfsverfasser - Dein Vorhaben genau beschreiben (textlich und / oder zeichnerisch) und begründen, warum die Überschreitung notwendig ist. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, darfst Du dein Vorhaben umsetzen.
M
Marthein2405
06.04.20 19:18
Folgendes Szenario:
Baugebiete wurde von örtlicher Baufirma erschlossen und gleichzeitig wurde der Bebauungsplan gemacht.
Als es ans auffüllen der Bauplätze ging sagt besagte Baufirma so und so viel das reicht weil wird ja eh wieder abgetragen.
So jetzt ist die Situation so das so ziemlich alle Bauplätze 80-130 unterhalb Straßen Niveau liegen.
Genehmigt sind Aufschüttungen bis 0,50 Meter.
Somit haben schon mal alle diese Problem und müssen alle eine Genehmigung oder Befreiung beantragen.
Habe ich gemacht da die einfahrt zum Haus das Haus selber und die Terrasse aufzuschütten waren. Dies machte unsere Baufirma und beantragte dies auch.
Ich möchte aber den Garten hinterm Haus natürlich in gleicher Höhe haben.
Ach ja Änderungen des Bebauungsplan wurde Mai 2019 veröffentlicht aber bis jetzt haben wir noch nichts gehört.
S
Schipa88
08.04.20 22:53
Das ist ja ein grundsätzliches Problem des B-Plans. Da muss die Stadt/Gemeidne nachbessern.
Zudem kosten Befreiungen ja auch eine Gebühr. Ich glaube kaum, dass du für den Fehler der Stadt Gebühr zahlen möchtest.
E
Escroda
08.04.20 23:32
Schipa88 schrieb:

Da muss die Stadt/Gemeidne nachbessern.
Hätte ich bei @goalkeeper auch gedacht.
https://www.hausbau-forum.de/threads/Reihenendhaus-mit-gue-in-Eigenregie-bauen.31198/

Die Gemeinde hat aber von Artikel 1 des Rheinischen Grundgesetztes Gebrauch gemacht.
aufschüttungenbauplätzegebühr