ᐅ NutzKellerausführung bei kfw55 + Holzfertighaus
Erstellt am: 23.01.20 16:14
Hallo Leute, bzgl. Nutzkeller habe ich nun verschiedene Aussagen erhalten, die einen sagen man muss den Kellerabgang abgrenzen durch eine Wand mit Türe, die anderen sagen man kann den Abgang offen lassen und muss nur der Kellervorraum beheizen und andere sagen auch das beheizen brauch man nicht.
Was stimmt denn hier?
Danke für Eure Hilfe
Was stimmt denn hier?
Danke für Eure Hilfe
Wir haben im Kellervorraum eine Ständerwand mit Dämmung eingezogen. An der Außenwand wurde noch eine Dampfbremse installiert. Die Türen zu dne Kalträumen haben wir in der Thermoklasse III ausgeführt. Geheizt wird dieser Vorraum durch das offene Treppenhaus. Ist so das Standardvorgehen unseres Bauträgers.