ᐅ Wohnriester - Ist das Wohnförderungkonto lenkbar
Erstellt am: 12.11.19 20:00
So wie ich es verstehe, wird mit Entnahme von angespartem Kapital für den Immobilienerwerb das Wohnförderkonto eröffnet. Mit der Einkommenssteuererklärung hat das nichts zu tun.
Klar kann man auf Zulagen verzichten, man braucht auch seine Beiträge bei der Steuererklärung nicht anzugeben... aber dann ist Riester völlig sinnfrei.
Klar kann man auf Zulagen verzichten, man braucht auch seine Beiträge bei der Steuererklärung nicht anzugeben... aber dann ist Riester völlig sinnfrei.
Ich möchte nicht unbedingt Riestern, oder wenn, entsprechend wenig oder eben nach meiner Wahl, sofern es ginge. Nur die Konditionen der Gesamtfinanzierung sind mit dem Riester erheblich besser als, sagen wir mal, bei einfachen Annuitätendarlehen. Ich hatte inzwischen bei 3 Instituten Finanzierungsgespräche.