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ᐅ Vorfälligkeitsentschädigung / Vorfälligkeitszinsen


Erstellt am: 11.09.19 10:03

S
Sedax182
11.09.19 10:03
Hallo Gemeine

Da unsere Eigentumswohnung verkauft wird, habe ich am Montag die Berechnung zur Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank bekommen.
Die detaillierte Rechnung war aber nicht dabei. Ist aber angefordert.
Jetzt habe ich die zahlen durch Diverse Internetrechner durchgejagt.
Bei einem Rechner war ein interessanter Text:
"Die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung ist höher als die bis zum Ende Zinsbindung noch fälligen Zinsen in Höhe von 16800 Euro. Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig, so dass die Vorfälligkeitsentschädigung nur maximal 16800 beträgt. Es gibt dazu aber keine höchstrichterliche Rechtsprechung."

Kann mir dazu jemand was sagen?
Überlege schon einen Anwalt zu befragen.

lg
N
nordanney
11.09.19 10:10
Sedax182 schrieb:

Die errechnete Vorfälligkeitsentschädigung ist höher als die bis zum Ende Zinsbindung noch fälligen Zinsen in Höhe von 16800 Euro. Das ist nach unserer Auffassung nicht zulässig, so dass die Vorfälligkeitsentschädigung nur maximal 16800 beträgt. Es gibt dazu aber keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
Das ist inzwischen normal.

Gesetzliche Vorgabe ist, mit Wiederanlagezinsen zu rechnen. Das MUSS jede Bank so machen, unabhängig davon, was sie tatsächlich mit dem Geld macht. Haben Verbraucherschützer so beim Gesetzgeber durchgesetzt.
Problem ist inzwischen, dass die Wiederanlagesätze negativ sind und daher die VE tatsächlich höher als die bis zum Ende der Laufzeit anfallenden Zinsen sein kann.
Kann man selbst gut nachrechnen, ist bei der Berechnung der Bank aber auch aufgeführt (Wiederanlagesätze kann man bei der Bundesbank nachschauen).
Der Anwalt ist Zeitverschwendung.
H
HilfeHilfe
11.09.19 10:57
jo willkommen in der Realität.

zu besseren verständniss was @nordanney geschrieben hat.

Der entgeht dein Zinsergebnis + muss das Geld zu negativzinsen anlegen.

Das heißt doppelt verloren. Klingt komisch ist aber so.
T
Tassimat
11.09.19 11:28
Ich bin immer wieder erstaunt, was es so alles gibt.
S
Sedax182
11.09.19 12:06
Es geht halt um eine Differenz von 2200 Euro.
Aber ich werde mir dann den Gang zum Anwalt sparen. Kostet ja auch paar Euros.

Eigentlich wollt ich NUR ein Haus Bauen
Ich habe das vorher nur mit meinem Taschenrechner gerechnet.

Trotzdem danke für eure Antworten
lg
H
HilfeHilfe
11.09.19 12:11
Tassimat schrieb:

Ich bin immer wieder erstaunt, was es so alles gibt.
Warum ? Man liest doch in der Presse das die bösen Banken jammern ... aber wehe Die Kontoführungsgebühr kommt. Die Banken können die kundengelder nicht gewinnbringend anlegen . Aus dem Investmentbanking ziehen sich alle raus . Überschuss muss täglich zu hohen negativzinsen bei der Bundesbank geparkt werden
negativzinsenvorfälligkeitsentschädigunganwaltbundesbank