ᐅ Wohnen im Gartenhaus und Fragen dazu
Erstellt am: 19.07.19 19:02
Hallo Guten Tag:
Ich grüße alle hier im Forum, ich bin neu hier.
Hoffentlich ist das das richtige Forum für diese Fragen.
Ich habe vielleicht sehr unkluge Fragen, die ich aber leider gar nicht verstehe.
Wie ist das mit einem Gartenhaus? Würde man ein Gartenhaus kaufen, dann ist das ein Besitz wie jeder anderer auch?
Kann man in einem Gartenhaus, das man gekauft hat, zeitlich unbegrenzt wohnen?
Wie ist das mit Prachtland? Würde das Gartenhaus auf einem Prachtland liegen, gäbe es dann evtl. irgendwelche Probleme mit dem Kaufen, Besitzen und Wohnen in dem Gartenhaus?
Hoffentlich sind diese Fragen in den Augen der Experten nicht sehr unklug.
Ich begreife das Ganze einfach nicht.
Danke.
Susanne
Ich grüße alle hier im Forum, ich bin neu hier.
Hoffentlich ist das das richtige Forum für diese Fragen.
Ich habe vielleicht sehr unkluge Fragen, die ich aber leider gar nicht verstehe.
Wie ist das mit einem Gartenhaus? Würde man ein Gartenhaus kaufen, dann ist das ein Besitz wie jeder anderer auch?
Kann man in einem Gartenhaus, das man gekauft hat, zeitlich unbegrenzt wohnen?
Wie ist das mit Prachtland? Würde das Gartenhaus auf einem Prachtland liegen, gäbe es dann evtl. irgendwelche Probleme mit dem Kaufen, Besitzen und Wohnen in dem Gartenhaus?
Hoffentlich sind diese Fragen in den Augen der Experten nicht sehr unklug.
Ich begreife das Ganze einfach nicht.
Danke.
Susanne
N
nordanney19.07.19 19:21Susanne1 schrieb:
Wie ist das mit einem Gartenhaus?Genaue Frage bitte...Susanne1 schrieb:
Würde man ein Gartenhaus kaufen, dann ist das ein Besitz wie jeder anderer auch?Klar!Susanne1 schrieb:
Kann man in einem Gartenhaus, das man gekauft hat, zeitlich unbegrenzt wohnen?Nein!Susanne1 schrieb:
Wie ist das mit Prachtland? Würde das Gartenhaus auf einem Prachtland liegen, gäbe es dann evtl. irgendwelche Probleme mit dem Kaufen, Besitzen und Wohnen in dem Gartenhaus?Kaufen darfst Du so viele Gartenhäuser, wie Du willst. Besitzer wärst Du dann auch - kannst Dir ja auch ein Auto kaufen und besitzen.Was sagt denn der Verpächter? Wo bekommst Du Strom her? Wo gehst Du kacken? Trocken spülen oder gibt es Wasser? Ach ja, Telefon nur per Handy? Usw.
Sag doch mal, was Du genau vor hast!
Mit dem Prachtland meinst Du vermutlich Pachtland
Auch auf ein gepachtetes Grundstück könntest Du theoretisch ein gekauftes Gartenhaus stellen, bei Ende des Pachtvertrages müßtest Du es demontieren oder dem Grundstückseigentümer verkaufen.
Eine ganzjährige Wohnnutzung ist in der Regel nicht erlaubt, wenn das Grundstück z.B. eine Parzelle einer Kleingartenanlage ist, im Außenbereich liegt oder dergleichen. Du bräuchtest also ein Grundstück, auf dem auch ein gewöhnliches Ganzjahreswohnhaus gebaut werden dürfte. Wenn Dein Gartenhaus die Auflagen des Bebauungsplanes einhält, kann dort meist auch ein Gartenhaus gebaut werden. Maximale Trauf- und Firsthöhen wird es ja typischerweise unterschreiten, und Fassadenmaterialien sind oft nicht vorgeschrieben. Allerdings hält das typische Gartenhaus nicht die Energieeinsparverordnung ein, und auch für nachzuweisende Stellplätze je Wohneinheit kriegt es keinen "Rabatt". Auch wird es eine "Bauverpflichtung", die manchmal in einem Grundstückskaufvertrag festgelegt ist, nicht erfüllen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Auch auf ein gepachtetes Grundstück könntest Du theoretisch ein gekauftes Gartenhaus stellen, bei Ende des Pachtvertrages müßtest Du es demontieren oder dem Grundstückseigentümer verkaufen.
Eine ganzjährige Wohnnutzung ist in der Regel nicht erlaubt, wenn das Grundstück z.B. eine Parzelle einer Kleingartenanlage ist, im Außenbereich liegt oder dergleichen. Du bräuchtest also ein Grundstück, auf dem auch ein gewöhnliches Ganzjahreswohnhaus gebaut werden dürfte. Wenn Dein Gartenhaus die Auflagen des Bebauungsplanes einhält, kann dort meist auch ein Gartenhaus gebaut werden. Maximale Trauf- und Firsthöhen wird es ja typischerweise unterschreiten, und Fassadenmaterialien sind oft nicht vorgeschrieben. Allerdings hält das typische Gartenhaus nicht die Energieeinsparverordnung ein, und auch für nachzuweisende Stellplätze je Wohneinheit kriegt es keinen "Rabatt". Auch wird es eine "Bauverpflichtung", die manchmal in einem Grundstückskaufvertrag festgelegt ist, nicht erfüllen.
nordanney schrieb:Da schließe ich mich an.
Sag doch mal, was Du genau vor hast!
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