K
KatHu1503
Größe Verfahrensfreie Nebengebäude nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO
Meie Frage
Laut Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO sind Gebäude bis zu einer Größe von 75m³ frei. Garagen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBo bis zu einer Größe von 50m² frei.
Wenn ich ein Gebäude (Geräteschuppen) errichten will, die 75m³ nicht einhalte, aber die Größe von 50m² gilt dann dafür auch das Günstigkeitsprinzip wir für den ganzen Artikel 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO.
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.