Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bayerisches Wohnbauprogramm - Zinsloser Zuschuss

Erstellt am: 03.06.19 15:56
A
Alfgard
A
Alfgard
03.06.19 15:56
Hallo zusammen,

ich wollte fragen, ob sich jemand mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm auskennt:
Mit ist hier nicht ganz klar, was mit dem "Kinder-Zuschuss" gemeint ist:

"Kinderzuschuss 5.000 EUR
Haushalte mit Kindern erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Dies gilt auch wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist."

Ist das ein Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist oder einfach nur ein zinsloser Zuschuss, der zurückgezahlt werden muss?

Also:

30.000,00 Darlehen + 5.000 pro Kind obendrauf und nur 30.000,00 plus Zinsen zurückzahlen

oder

30.000,00 Darlehen + 5.000 pro Kind darauf und 30.000,00 plus Zinsen und 5.000,00 ohne Zinsen zurückzahlen.

Besten Dank im Voraus
I
Isokrates
03.06.19 19:48
Hallo Alfgard,
So wie das in den Broschüren auf der Seite der Bayern Labo geschrieben ist, ist dieser Zuschuss grundsätzlich nicht zurück zu zahlen.
Der Ausnahmefall ist aber, wenn die Immobilie nicht 5 Jahre lang nach den Förderbestimmungen genutzt wird. Dann müsstest du für jedes zweckfremde Jahr 1/5 zurück zahlen.
Z
Zaba12
03.06.19 20:08
Nach eigener telefonischer Nachfrage gibt es die 5k€ nur in Kombination mit dem Zinsverbilligungsprogramm der BayLabo, sprich kein verbilligter Kredit der in Anspruch genommen wird, keine 5k€.
zuschusszinsendarlehen