Hallo zusammen,
ich wollte fragen, ob sich jemand mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm auskennt:
Mit ist hier nicht ganz klar, was mit dem "Kinder-Zuschuss" gemeint ist:
"Kinderzuschuss 5.000 EUR
Haushalte mit Kindern erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Dies gilt auch wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist."
Ist das ein Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist oder einfach nur ein zinsloser Zuschuss, der zurückgezahlt werden muss?
Also:
30.000,00 Darlehen + 5.000 pro Kind obendrauf und nur 30.000,00 plus Zinsen zurückzahlen
oder
30.000,00 Darlehen + 5.000 pro Kind darauf und 30.000,00 plus Zinsen und 5.000,00 ohne Zinsen zurückzahlen.
Besten Dank im Voraus
ich wollte fragen, ob sich jemand mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm auskennt:
Mit ist hier nicht ganz klar, was mit dem "Kinder-Zuschuss" gemeint ist:
"Kinderzuschuss 5.000 EUR
Haushalte mit Kindern erhalten pro Kind einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro. Dies gilt auch wenn bei Antragstellung die Geburt eines oder mehrerer Kinder aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist."
Ist das ein Zuschuss, der nicht zurückzuzahlen ist oder einfach nur ein zinsloser Zuschuss, der zurückgezahlt werden muss?
Also:
30.000,00 Darlehen + 5.000 pro Kind obendrauf und nur 30.000,00 plus Zinsen zurückzahlen
oder
30.000,00 Darlehen + 5.000 pro Kind darauf und 30.000,00 plus Zinsen und 5.000,00 ohne Zinsen zurückzahlen.
Besten Dank im Voraus
I
Isokrates03.06.19 19:48Hallo Alfgard,
So wie das in den Broschüren auf der Seite der Bayern Labo geschrieben ist, ist dieser Zuschuss grundsätzlich nicht zurück zu zahlen.
Der Ausnahmefall ist aber, wenn die Immobilie nicht 5 Jahre lang nach den Förderbestimmungen genutzt wird. Dann müsstest du für jedes zweckfremde Jahr 1/5 zurück zahlen.
So wie das in den Broschüren auf der Seite der Bayern Labo geschrieben ist, ist dieser Zuschuss grundsätzlich nicht zurück zu zahlen.
Der Ausnahmefall ist aber, wenn die Immobilie nicht 5 Jahre lang nach den Förderbestimmungen genutzt wird. Dann müsstest du für jedes zweckfremde Jahr 1/5 zurück zahlen.
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