ᐅ Garagen in NRW ab 2019 genehmigungsfrei?
Erstellt am: 18.01.19 16:03
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Caspar202018.01.19 18:46Steven schrieb:
Oder, bei 1,5 Meter Abstand, die Zustimmung (Eintrag ins Grundbuch als sogenannte Baulast) des Nachbarn einholen. Dann muss er die fehlenden 1,5 Meter Abstandsflächen theoretisch auf sein Grundstück übernehmen. Wenn er das überhaupt macht, wird dich das etwas kosten.Der Nachbar kann da überhaupt nichts; es geht dem TE um den Abstand vorne zur strassedobbelhaus schrieb:
Da ich bald bauen will und die Doppelgarage, wo ich die haben möchte leider nicht den 3m Abstand zur StraßeSicher das du nicht bei dir 5m einhalten musst? Manchmal sehen BP das vor um einen 2. Stellplatz auf dem Grund vorzuhalten. Bzw eh aufgrund der örtlichen stellplatzsatzung das nötig ist.
dobbelhaus schrieb:
den 3m Abstand zur StraßeWieso 3m? Du musst 9m Abstand zur Straße einhalten.dobbelhaus schrieb:
Wenn sämtliche Abstandregelungen und Bauorschriften erhalten bleiben, was wäre dann der Unterschied zum Vorher?Du musst keine Pläne mehr anfertigen und beim Amt einreichen, nicht auf eine zügige Bearbeitung hoffen und nicht auf eine schriftliche Genehmigung warten.dobbelhaus schrieb:
Im Klartext, die Abstände sind weiterhin einzuhalten und da hat sich nichts geändert?Ja.Steven schrieb:
eine MogelpackungWieso? War immer schon so. Nur dass jetzt noch mehr Bauvorhaben genehmigungsfrei sind.Steven schrieb:
Nur etwas weniger Bürokratie.Wieso nur etwas weniger. Bei Garage oder Carport gibt es gar keine Bürokratie mehr. Jedenfalls vor dem Bau nicht. Danach steht natürlich der Vermesser vor der Tür, der die Garage auf deine Kosten einmessen will.D
dobbelhaus19.01.19 08:22Wie schon erwähnt, die Garagen sollen an einer Sackgasse/Wendehammer gebaut werden. Es ist verkehrsberuhigte Zone und werden vermutlich 10-20 Autos am Tag drauf fahren.
Einen Stellplatz vor der Garage muss man doch nur vorweisen, wenn es einen fließenden Verkehr auf Straße existiert?
Außerdem Bauamt sprach von nur 3m und nicht 9m.
Einen Stellplatz vor der Garage muss man doch nur vorweisen, wenn es einen fließenden Verkehr auf Straße existiert?
Außerdem Bauamt sprach von nur 3m und nicht 9m.
Ich denke, ein Lageplan wäre hilfreich, um Missverständnisse zu vermeiden.
dobbelhaus schrieb:Verstehe ich nicht. Die meisten Gemeinden haben eine Stellplatzsatzung, die nach Gebieten unterteilt die notwendige Anzahl der Stellplätze, meist in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten, vorschreibt.
Einen Stellplatz vor der Garage muss man doch nur vorweisen, wenn es einen fließenden Verkehr auf Straße existiert?
dobbelhaus schrieb:Dann ist ja gut. Aber "dein" Bebauungsplan schließt Garagen zwischen Straße und vorderer Baugrenze aus.
Außerdem Bauamt sprach von nur 3m und nicht 9m.