S
Schary
Vielen dank für eure Antworten.ich werde nochmals beim Bauamt nachfragen. Könnt ihr vielleicht die folgende frage auch beantworten?
Wir haben eine Grundstücksbreite von 16,50 m (angrenzende Grundstücke) und die Gebäudebreite liegt bei 9,50 m. Das Gebäude soll eine Höhe von 9,75 m haben! Die Abstandsflächenberechnung hat ergeben, dass wir mindestens 3,90 m (9,75 m x 0,40) zum Nachbargrundstück einhalten müssten. Bei einer Grundstücksbreite von 16,50 m kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden.Daher könnten wir auf einer Gebäudeseite den Mindestabstand nicht einhalten! Mit Hilfe eines Rücksprungs auf der betroffenen Seite soll die Unterschreitung (Mindestabstand) möglich sein! Wie groß müsste der Sprung sein?
Vielen Dank für eure Antworten.
Wir haben eine Grundstücksbreite von 16,50 m (angrenzende Grundstücke) und die Gebäudebreite liegt bei 9,50 m. Das Gebäude soll eine Höhe von 9,75 m haben! Die Abstandsflächenberechnung hat ergeben, dass wir mindestens 3,90 m (9,75 m x 0,40) zum Nachbargrundstück einhalten müssten. Bei einer Grundstücksbreite von 16,50 m kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden.Daher könnten wir auf einer Gebäudeseite den Mindestabstand nicht einhalten! Mit Hilfe eines Rücksprungs auf der betroffenen Seite soll die Unterschreitung (Mindestabstand) möglich sein! Wie groß müsste der Sprung sein?
Vielen Dank für eure Antworten.