Einrückungsregelungen für Staffelgeschosse

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S

Schary

Vielen dank für eure Antworten.ich werde nochmals beim Bauamt nachfragen. Könnt ihr vielleicht die folgende frage auch beantworten?

Wir haben eine Grundstücksbreite von 16,50 m (angrenzende Grundstücke) und die Gebäudebreite liegt bei 9,50 m. Das Gebäude soll eine Höhe von 9,75 m haben! Die Abstandsflächenberechnung hat ergeben, dass wir mindestens 3,90 m (9,75 m x 0,40) zum Nachbargrundstück einhalten müssten. Bei einer Grundstücksbreite von 16,50 m kann dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden.Daher könnten wir auf einer Gebäudeseite den Mindestabstand nicht einhalten! Mit Hilfe eines Rücksprungs auf der betroffenen Seite soll die Unterschreitung (Mindestabstand) möglich sein! Wie groß müsste der Sprung sein?

Vielen Dank für eure Antworten.
 
11ant

11ant

Das Gebäude soll eine Höhe von 9,75 m haben!
Da sehe ich noch nicht das letzte Wort drüber gesprochen - ibs. in der Frage, wie weit das Wandhöhen relevanter Seiten betrifft.

Du mußt primär Deine Wünsche kommunizieren können, aber nicht Dir den Kopf des studierten Bebauungsplan-entsprechers zerbrechen. Du Wärst nicht die Erste, deren letztendlich schönes Haus eine ganz andere Gestalt hat als anfangs als notwendig befürchtet.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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