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ᐅ Haftung/ Beseitigung einer Beschädigung Außenputz und Dämmung


Erstellt am: 19.11.18 16:22

M
Mari305
19.11.18 16:22
Hallo,

Wir bauen ein Einfamilienhaus mit einem Bauträger. Gestern fielen uns an der Außenfassade zwei recht große Beschädigungen auf. Der Bauleiter weist aber jegliche Verantwortung von sich, der Schaden müsse durch eine Fremdfirma, die Tiefbauarbeiten zur Leitungsverlegung durchgeführt haben, verursacht worden sein. Wir sollen diese Firmen (Avacon, Telekom etc.) zur Behebung des Schadens auffordern.

Natürlich kann der Schaden genauso gut von einer vom Bauträger beauftragten Firma verursacht worden sein, aber beweisen kann ich natürlich nichts.

Aber nichts desto trotz ist dich der Bauträger verpflichtet, uns ein mängelfreies Haus zu übergeben, oder?
Oder bleibe ich auf den Kosten zur Beseitigung des Schadens sitzen?
M
Mottenhausen
19.11.18 20:38
Mari305 schrieb:

Aber nichts desto trotz ist dich der Bauträger verpflichtet, uns ein mängelfreies Haus zu übergeben

"Jein". Das ist leider ein Irrtum, darauf beruhend, dass die GUs usw. gern damit werben, als wäre es so.

Ist sehr kompliziert. Der Tiefbauer war in eurem Auftrag tätig, also kann sich der Bauträger tatsächlich rausreden, falls der Tiefbauer Verursacher ist. Die Frage ist, wer hat es denn verursacht? ihr könnt nicht nachweisen wer es war, aber euer Bauträger auch nicht, dass er es nicht war. Aussage gegen Aussage.

Wie schlimm ist es denn, ich fürchte ein juristischer Aufriss lohnt sich nicht.
O
Otus11
19.11.18 22:55
Mal die Bauleistungsversicherungsbedingungen prüfen, ob die das abdecken.
F
Frank Hartung
29.11.18 17:23
Da stellt sich zunächst die Frage, in wessen Auftrag die Tiefbaufirma arbeitete.

Dazu kommt die Frage, ob die Fassade schon abgenommen worden ist. Ich würde nämlich sagen, dass bis zur Abnahme die Gefahr der Zerstörung, Beschädigung oder des zufälligen Untergangs beim Auftragnehmer, also beim Bauträger liegt.
F
Frank Hartung
29.11.18 17:28
@Mottenhausen

Das sehe ich anders:
Bis zur Abnahme des Bauwerks ist kein Gefahrübergang an den Auftraggeber erfolgt. Insoweit liegt das Risiko beim Auftragnehmer. Dies könnte lediglich anders sein, wenn der Schaden durch ein Gewerk verursacht wurde, dass als Erfüllungsgehilfe des Bauherren fungierte. Wie aber sollte der Auftragnehmer dies beweisen?
M
Mari305
29.11.18 18:06
Glücklicherweise hat die von uns beauftragten Tiefbaufirma zugegeben, dass sie den Schaden verursacht hat und übernimmt somit die Haftung. Zwar erst auf Nachfrage, aber immerhin.
bauträgertiefbauertiefbaufirma