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ᐅ Nutzungsänderung einer Scheune zu einer Wohnung im Außenbereich


Erstellt am: 17.09.18 16:15

M
Mephisto23
17.09.18 16:15
Hallo,

ich habe eine Frage zum Baurecht.
Wir haben Anfang des Jahre einen Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Scheune zu einer Wohnung im Außenbereich gestellt.
Anfang Mai wurde der Antrag genehmigt.

In unserer Bauzeichnung (die beim Antrag auf Baugenehmigung mit eingereicht wurde), die von einem Bekannten erstellt wurde, wurden die Wände der Scheune massiv gezeichnet.
Der reale Ist-Zustand der Scheune ist aber in Holzständerbauweise, die einfach mit Brettern verkleidet wurde.

Um eine neues tragfähiges Streifenfundament und auch massive Außenwände (monolithisch 36,5er Porenbeton) zu errichten, müsste die Scheune eigentlich einmal abgerissen werden und neu aufgebaut werden.

Wäre ein kompletter Abriss der Scheune zulässig?

Wenn das baurechtlich nicht möglich ist, hätte eventuell jemand einen Tipp, wie man das Bauvorhaben trotzdem realisieren könnte?
Eventuell innerhalb der Scheune das vorhandene Bruchsteinfundament ausschachten, neues Streifenfundament/Stahlbetonsohle einbringen und 17,5er Porenbeton neu Hochmauern, die Holzständerbauweise danach entfernen und WDVS anbringen?

Ich hoffe ich konnte erklären was ich meine.
Wollte nicht direkt bei der Gemeinde nachfragen, da ich mich zuvor über meine Möglichkeiten bei euch informieren wollte.

Schon mal ganz vielen Dank.

Gruss
N
nordanney
17.09.18 20:30
Frage zum Verständnis. Was habt Ihr genehmigen lassen?
Eine Änderung der Nutzung unter Beibehaltung der bestehenden Neubau oder einen Abriss und einen Neuaufbau? Mit der Antwort hast Du dann auch schon die Antwort auf Deine Frage, was Du darfst.
M
Mephisto23
17.09.18 21:19
Die Baumaßnahme im Antrag ist wie folgt von uns angegeben.
Bereich: Außenbereich
Baumaßnahme: Nutzungsänderung einer Scheune zu einer Wohnung
Art des Bauvorhabens: Nutzungsänderung
bisherige Nutzung: Scheune
beabsichtigte Nutzung: teilw. Wohnung

Wir hatten die Vorgabe, die eine Hälfte der Scheune weiterhin als Scheune zu nutzen.
Dies haben wir soweit umgesetzt, dass wir aus der einen Hälfte Garagen/Abstellflächen/Scheune gemacht haben.
Die andere Hälfte haben wir dann als Wohnung gezeichnet.
Leider sind aber in der Bauzeichnung zur Baugenehmigung die Wände Massiv gezeichnet worden, was sie im realen aber nicht sind.
Somit geht die Behörde wahrscheinlich davon aus, dass wir die nicht real existierenden massiven Wände als Außenwände beibehalten, und nur Innenwände und Dämmung neu machen wollten.
Dies ist aber leider nicht möglich, da wie schon erwähnt, die Scheune nur aus Holzständerbalken mit Brettern davor besteht.
Somit haben wir eventuell das Problem, dass wenn wir die Scheune abreissen, um das Gebäude genau so umzusetzen wie es auf der Bauzeichnung gezeichnet und genehmigt wurde, wir eventuell Ärger mit der Behörde bekommen könnten, warum wir denn die Scheune abgerissen haben.
N
nordanney
17.09.18 22:28
Jep, Nutzungsänderung und keine Abrissgenehmigung bzw. neue Baugenehmigung. Frage beantwortet.

Nächstes Problem zu lösen: Wie die Scheune mit Holzständerbalken zur Wohnung umbauen. Entweder einen passenden Architekten suchen oder versuchen, eine echte Baugenehmigung zu erhalten.
E
Escroda
18.09.18 20:12
Mephisto23 schrieb:
In unserer Bauzeichnung (die beim Antrag auf Baugenehmigung mit eingereicht wurde), die von einem Bekannten erstellt wurde, wurden die Wände der Scheune massiv gezeichnet. Der reale Ist-Zustand der Scheune ist aber in Holzständerbauweise, die einfach mit Brettern verkleidet wurde.
Klingt nach klarem Fall von vorsätzlicher Täuschung der Behörde. Aber auch wenn der Inhalt der Genehmigung wertlos ist, hast Du ja jetzt einen orangefarbenen Punkt (oder gibt es den nur in NRW?) erhalten, den Du gut sichtbar an der Baustelle anbringen kannst.
Mephisto23 schrieb:
Wenn das baurechtlich nicht möglich ist, hätte eventuell jemand einen Tipp, wie man das Bauvorhaben trotzdem realisieren könnte?
Nach deinem Nicknamen zu urteilen hast Du dich ja schon für die dunkle Seite der Macht entschieden. Was kümmert Dich da noch Gesetzestreue? Dein Bekannter wird sich als Bauvorlageberechtigter mit der Gesetzeslage ja auskennen und sich wegen der Nicht-Genehmigungsfähigkeit für diesen Weg entschieden haben. Soll der doch den Karren aus dem Dreck ziehen.
M
Mephisto23
21.09.18 10:18
@Escroda
also von meiner Seite war es mit Sicherheit keine vorsätzliche Täuschung.
Was ich zugeben muss, ist das ich mich nicht genug mit dem Thema einer Nutzungsänderung im Außenbereich auseinander gesetzt habe, und einfach nicht wusste, dass man nicht Abreissen darf, um auf genau dem Standort des alten Gebäudes, ein neues Gebäude nach den genehmigten Vorgaben des Bauamts zu errichten.
Bin halt Laie, und hatte mich darauf verlassen, dass es so passt.
Ich weiss nicht, was der orangefarbene Punkt bedeuten soll? Baustopp vielleicht? Genau das möchte ich ja verhindern, und hatte gefragt ob mir hier jemand weiterhelfen kann, damit ich gemeinsam mit dem Bauamt eine Lösung finden kann, bevor ich mit dem Bau beginne.
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