ᐅ Muß meine Hausveraltung Baupläne vom Bauträger vorliegen haben?
Erstellt am: 21.08.18 08:37
R
rudiherbertR
rudiherbert21.08.18 08:37Hallo.
Als einer von 5 Eigentümer interessiert mich, ob unsere Hausverwaltung die Pläne (Bau ist erst 3 Jahre alt) vom Bauträger (schlüsselfertiger Bau/Verkauf) vorliegen haben muß.
Nicht, dass nach Ablauf der Gewährleistung bzw. wenn es den BT nicht mehr geben sollte, die Pläne nicht vorliegen (für evtl. Umbauten, Reparaturen etc.).
Ich meine die Baupläne wie "tragende Mauern", Leitungsnetz, Statik etc.
Dankeschön
Als einer von 5 Eigentümer interessiert mich, ob unsere Hausverwaltung die Pläne (Bau ist erst 3 Jahre alt) vom Bauträger (schlüsselfertiger Bau/Verkauf) vorliegen haben muß.
Nicht, dass nach Ablauf der Gewährleistung bzw. wenn es den BT nicht mehr geben sollte, die Pläne nicht vorliegen (für evtl. Umbauten, Reparaturen etc.).
Ich meine die Baupläne wie "tragende Mauern", Leitungsnetz, Statik etc.
Dankeschön
N
nordanney21.08.18 08:59Muss: Nö
rudiherbert schrieb:
Als einer von 5 Eigentümer interessiert mich, ob unsere Hausverwaltung die Pläne (Bau ist erst 3 Jahre alt) vom Bauträger (schlüsselfertiger Bau/Verkauf) vorliegen haben muß.Ich verstehe nicht ganz: als Eigentümer (Deiner Wohneinheit und Deines Anteils am Gemeinschaftseigentum) wäre kein Geringerer als Du selbst mein geborener erster Verdächtiger, wer solche Pläne besitzen sollte - gekauft haben ja die Eigentümer, und nicht der Verwalter (?)Spunk schrieb:
Geh zum Grundbuchamt und kopiere die Bauakte.Wohl eher zum Bauamt.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Wohl eher zum BauamtDas Grundbuchamt hat (die Baupläne und) die Bauakte (Grundakte heißt das Ding). Dort liegt auch die TE mit allen Nachträgen (zumindest in BY). Musst einfach mal in den Notarvertrag schauen, wer alles eine Kopie bekommt.Musste anrufen und einen Termin machen.
justiz.bayern.de/gerichte-und-Behörden/amtsgerichte/muenchen/verfahren_08.php -> Hinweise -> Einsicht in Grundakten