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ᐅ Wurde dieser Linoleumbelag richtig, also fachgerecht verlegt?


Erstellt am: 01.08.18 10:03

C
cdaenzer
01.08.18 10:03
Hallo allerseits,
wir sind etwas verunsichert wegen unseres neuen Bodens und hoffen darauf, hier die ein oder andere fachliche Meinung zu bekommen.
Wir haben in unserem neu erstellten Anbau einen Linoleum unifarben verlegen lassen. Der Trockenestrich (Fermacell Powerpanel 1000x1250mm + Trockenschüttung) wurde von einer anderen Firma verlegt, allerdings nicht topfeben sondern mit Anstiegen an die Ecken mit ca. 2-5mm.
Der Bodenleger hat vorab begutachtet, und sagte, dies sei problemlos ausgleichbar.
Es wurden die Grate abgestossen, eine Masse ausgegossen und gespachtelt. Den Boden haben wir einen Tag nicht betreten sollen (was auch eingehalten wurde). Dann wurde der Linoleum verlegt.
Nun haben wir, gerade an den Wandanschlüssen, Wellen im Boden und auch spürbare, kleinere Erhöhungen in der Fläche.

Den Bodenleger machte ich darauf aufmerksam, er kam und begutachtete den Boden mit Wasserwaage (1m) und Messkeil.
Dann berief er sich auf die DIN 18202 und sagte es wäre alles innerhalb der Toleranz von 4mm auf 1m.

Anbei ein paar Bilder.

Ist das jetzt handwerklich gut ausgeführt und hinnehmbar oder nicht?
S
schubert79
18.08.18 19:48
Ob es in der DIN ist kann ich nicht sagen. aber sieht nicht gut aus.
H
HilfeHilfe
18.08.18 20:39
DIN ist DIN auch nicht immer toll
N
Nordlys
18.08.18 21:12
na ja. Mag noch DIN sein, aber chic ist was anderes. Das mit der Ausgleichsmasse hätte er ebener hinkriegen können, wenn ggf. auch nicht müssen. Nun denn, was willst Du tun? Wenn da erst mal Möbel drin sind und so, fällt es kaum noch auf. So what. Hoffentlich war es günstig.
C
cdaenzer
18.08.18 22:15
Hi,

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe nun tatsächlich beim Nachmessen abweichungen bis 7,5mm auf 1m gefunden...

Chic ist‘s tatsächlich nicht. Günstig wars auch nicht. Und die Stühle am Essplatz kippeln an manchen Stellen. Es ist also nicht nur ein optisches Problem, was wohl tatsächlich mit Möbeln in den Hintergrund treten würde.
Bezahlt habe ich noch nichts, und nun habe ich erstmal Nachbesserung mit Fristsetzung gefordert. Die Handwerksfirma wird dem wohl nicht nachkommen.
Aber so wie ich das sehe, kann ich dann getrost z.b. nur die Hälfte bezahlen?
N
Nordlys
18.08.18 23:17
Da kannste ganz hartleibig werden. Da es verklebt ist, darf ers Dir nicht rausreißen. Ist nun Teil der Wohnung. Da es nicht DIN ist muss es DIN werden. Macht er das nicht, kein Geld. Gar nix. Da wird er sich wehren, drohen, etc. Aber, kein Geld ist rechtens bis es ok ist. Hier ist ein Bodensachverständiger im forum, ein Herr Klara, ggf. meldet der sich auch noch mal. So Bodenthemen kommentiert er eigentlich immer. K.
din 18202linoleumbodenleger