ᐅ Böschungssicherung: Wer kann dafür verantwortlich gemacht werden?
Erstellt am: 05.07.18 19:20
C
cybergnom05.07.18 19:20Servus,
wir bauen an einem leichten Hang. Unser unterer Nachbar hat nun die Böschung weggebaggert um dort den Zugang zum Haus zu bauen.
Er hat ca. 30cm unseres Grundstücks mit abgetragen (in Absprache mit uns) um besser arbeiten und auch die L-Steine besser setzen zu können.
Jetzt geht's da aber über einen Meter runter.
Frage: wenn da jemand runter fällt, wer ist dafür verantwortlich bzw. wer muss für eine entsprechende Absicherung sorgen?
wir bauen an einem leichten Hang. Unser unterer Nachbar hat nun die Böschung weggebaggert um dort den Zugang zum Haus zu bauen.
Er hat ca. 30cm unseres Grundstücks mit abgetragen (in Absprache mit uns) um besser arbeiten und auch die L-Steine besser setzen zu können.
Jetzt geht's da aber über einen Meter runter.
Frage: wenn da jemand runter fällt, wer ist dafür verantwortlich bzw. wer muss für eine entsprechende Absicherung sorgen?
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Hallo cybergnom,
schau mal hier: Böschungssicherung: Wer kann dafür verantwortlich gemacht werden?. Da wird jeder fündig!
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In NRW gibt es im Nachbarrechtsgesetz die Einfriedungspflicht, die beide Nachbarn zur Herstellung einer gemeinsamen Einfriedung verpflichtet.
Laut Signatur baust Du aber in Bayern, wo es kein Nachbarrechtsgesetz gibt. Ohne es zu wissen vermute ich, dass der Störer (= abgrabender Nachbar) für die Sicherung verantwortlich ist.
Laut Signatur baust Du aber in Bayern, wo es kein Nachbarrechtsgesetz gibt. Ohne es zu wissen vermute ich, dass der Störer (= abgrabender Nachbar) für die Sicherung verantwortlich ist.