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ᐅ Baubeginn verzögert, Finanzierung gefährdet - Was tun?


Erstellt am: 28.05.18 13:28

C
Climbee
28.05.18 15:02
Dein Problem ist, daß der Baubeginn vorbehaltlich der Bauzusage Ende Januar versprochen wurde. Jetzt kann der BU natürlich immer sagen: tja, hätten wir Ende Januar die Bauzusage bekommen, da hätten wir ja auch im März angefangen, weil ich alle Subunternehmer dafür frei gehalten habe. Als das nicht eintrat, wurden andere Aufträge vorgezogen.
Und da es momentan genügend Leute gibt, die bauen wollen, wird das auch so gewesen sein. Es ist momentan keine Kunst, Handwerker und Bauunternehmer bei anderen Projekten einzusetzen. Die werden mit Kußhand genommen.
Heißt: der GU hat für euch aktuell keinen Slot reserviert, weil er wahrscheinlich bis Ende des Jahres gut ausgebucht ist und euer Slot wurde, da die Bauzusage bis Ende Januar nicht vorlag, an einen Kunden vergeben, der zu dem Zeitpunkt bereits eine Bauzusage vorweisen konnte. Das ist gänge Praxis und kann dem BU auch nicht angekreidet werden.

Jetzt könnt ihr es mit good-will probieren und mit dem dringenden Hinweis, daß eure Finanzierung platzt, wenn der Baubeginn nicht sicher bis 1.8. erfolgt. Das wird der GU im Eigeninteresse nicht wollen. Das ist m.E. der einzige Hebel, den ihr habt.
Und: wie toxicmolotow sagte: was ist Baubeginn? Vielleicht könnt ihr den GU wenigstens soweit anfangen, daß die Bodenplatte vorbereitet wird. Ansonsten, darauf werdet ihr euch leider einstellen müssen, seid ihr bis auf weiteres Lückenbüßer. Also ihr kriegt die ungeplanten Lücken, die sich beim GU auftun. Wenn ihr Glück habt, geht es einem anderen Bauherren so wie euch: die Baugenehmigung war nicht rechtzeitig da. Dann könnt ihr seinen Slot haben. Ansonsten darauf hoffen, daß euch der GU immer wieder mal dazwischen quetschen kann.
Y
ypg
28.05.18 16:16
[QUOTE="zizzi, post: 261980, member:
Der Bauunternehmer gibt uns keine konkrete Planung, auch der Baubeginn wurde nicht mal schriftlich festgelegt. Der Chef hat uns nur am Telefon gesagt: die Planung ist abhängig mit Subunternehmern, die müssen anfangen können, die sind nicht erreichbar, dieses Jahr Wetter war nicht gut, dieses Jahr für uns war nicht gut … machen Sie keine Sorge, bis dahin (01.08.2018) können wir anfangen.

[/QUOTE]

Kommuniziert habt Ihr das aber dem GU, dass mit der Fristsetzung der Bank?! So liest sich das, und so scheint der Chef auch in Eurem Interesse jetzt den Baubeginn zu planen.
Da man damit rechnen muss, erst mal als Bauherr und aktuelle Baustelle auf Eis gelegt zu werden, bis die Genehmigung kommt, kannst Du recht wenig machen. 2-3 Monate muss man einkalkulieren, dass der GU seine Logistik für Euren Hausbau fertig hat. Kann natürlich auch schneller gehen.

Ich würde das noch mal mit dem 1.8. und dem Druck der Bank etc. (Platzen des Vertrages) schriftlich und nett per Brief beim GU kommunizieren.
Dann wohl alle 2 Wochen mal anrufen und freundlich, nicht nervig oder fordernd, anfragen, wann voraussichtlicher Baubeginn ist. Fordernde Untertöne können Falsches bewirken. Ihr zieht an einem Strang und nicht entgegengesetzt. Sprich: auch der GU ist bestrebt, das Datum einzuhalten.
A
Alex85
28.05.18 16:52
Wieso glaubt ihr, der Vertrag erlischt nur weil eine der beteiligten Banken keine Lust mehr hat? Gibt schließlich noch andere Banken.
F
Fuchur
28.05.18 17:17
Wieso glaubt ihr überhaupt, dass (noch) ein Rücktrittsrecht besteht?

Also ich lese den einkopierten Text anders.

- Rücktrittsrecht bei Finanzierungsablehnung oder geplatzter Grundstückskauf.
- Bauplanung erfolgt erst, wenn der Bauherr das Vorliegen der Voraussetzungen (also das Nichtvorliegen von Rücktrittsgründen) schriftlich bestätigt.

Das liest sich für mich so, als ob man über diesen Punkt längst hinaus wäre.
Z
zizzi
28.05.18 17:56
Vielen dank für bisherigen Antworten.
Natürlich wir haben ein Kopie von den Frist von NBank zu BU gesendet. Der Chef könnte bis dahin nicht glauben, dass der NBank Fristen gesetzt hat. Diese Kredit für uns gilt als Eigenkapital was Allianz auch damit gerechnet hat.
Nach mehrmaligem Telefonate mit BU endlich heute Nachmittag habe ich diese Schreiben von der Bauleiter bekommen :
,, nach Rücksprache mit dem Bauunternehmer können wir Ihnen einen Start des Bauvorhabens bis zum01.08.2018 zusagen. Wann der genaue Termin für den Start ist können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Wir werden uns hierzu rechtzeitig bei Ihnen melden, damit vorher auch noch die Baubesprechung durchgeführt werden kann."
Ich denke es ist soweit in Ordnung. Fehlt noch Baubeginnsnzeige.
Ich denke die haben viele halb fertigen Häusern die gefertigt werden müssen, deshalb wollen gerne die neue Aufträge sich verzögert.
Von die andere Seite wir wollen auch so gut und schnell und gebaut wird, wie wir bei öffentliche Hausbesichtigungen von Firma beko Wohnungsbau gesehen haben

Gruß
H
HilfeHilfe
29.05.18 06:53
Aber wenn die NBank wirklich wegen dieser Klausel die ich so nicht kenne abspringt habt ihr doch auch Kosten oder ? So ohne irgendwelche Kosten werdet ihr da nicht rauskommen
nbankbauzusagebauunternehmerschriftlichrücktrittsrecht