KfW Förderung, kfw Kredit umschulden? Wer hat Erfahrungen?

4,70 Stern(e) 3 Votes
H

Häuslebaue

hallo,
Ich bin neu hier und benötige dringend Hilfe. Wir haben vor zwei Jahren angefangen zu bauen. Unser Bauträger hat den Bau für 3/4 Jahr eingestellt aufgrund Zahlungsschwierigkeiten. Wir konnten nun endlich einziehen, mit Mängeln und ein ein noch nicht fertiges Haus mit Mängeln. Alles ein Albtraum und alles nicht schön. Unser größtes Problem ist nur, dass der Bauträger uns die KFW nachweise nicht vorlegen kann und diese mit Aufwand von uns noch nachgearbeitet werden müssten. Wir haben die letzte kfw Verlängerung bekommen und der Bauträger meldet sich nicht.
Jetzt meine eigentliche Frage, was sind die Konsequenzen, wenn wir der kfw die Nachweise nicht vorlegen und gibt es eine Möglichkeit umzuschulden. Vorfälligkeitszinsen etc. pp.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
 
O

Otus11

Jetzt meine eigentliche Frage, was sind die Konsequenzen, wenn wir der kfw die Nachweise nicht vorlegen und gibt es eine Möglichkeit umzuschulden.
1.
Die - leider unerfreulichen Antworten - liefern u.a. die eigenen Verträge.
Hier z..B. die "Allgemeine Bestimmungen für Investitionskredite – Vertragsverhältnis Hausbank - Endkreditnehmer, welche Bestandteil der KfW Finanzierungsunterlagen sind.

Kurzum: Mögliche extreme Rechtsfolgen des Nicht-Nachweises:
** Sonderkündigungsrecht der Hausbank - mit Gesamtfälligstellung des Restes auf einen Schlag (!)
** kräftiger Zinszuschlag - rückwirkend ab Auszahlung


Auszug aus den besagten ABI:
***
11. Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Die Hausbank ist berechtigt, den Kredit jederzeit aus wichtigem Grund insgesamt oder in Höhe eines Teilbetrages zur sofortigen Rückzahlung zu kündigen, insbesondere wenn
a) der Kredit zu Unrecht erlangt, nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist oder der Endkreditnehmer ungeachtet einer Fristsetzung durch die Hausbank eine Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung nicht ermöglicht hat (...)

14. Sonderbestimmungen für ERP-Kredite und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden
Für ERP-Kredite und Kredite, die aus öffentlichen Haushaltsmitteln refinanziert oder bezuschusst werden, gelten zusätzlich folgende Sonderbestimmungen, es sei denn, in dem Kreditvertrag ist etwas anderes bestimmt: (
(...)
(4) Zinszuschlag
Der vereinbarte Zinssatz erhöht sich von dem Tag an, der der Auszahlung folgt, auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 Baugesetzbuch, wenn und soweit - der Kredit zu Unrecht erlangt worden ist, - nicht seinem Zweck entsprechend verwendet worden ist, - der Endkreditnehmer ungeachtet einer Fristsetzung durch die Hausbank eine Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung nicht ermöglicht hat oder - der Endkreditnehmer die Mittel nicht innerhalb von 3 Monaten für den festgelegten Zweck einsetzt und auch nicht unverzüglich an die Hausbank zurückzahlt. Haben sich die Voraussetzungen für die Gewährung des Kredits nachträglich geändert oder sind sie entfallen, erhöht sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Baugesetzbuch vom Zeitpunkt der Änderung bzw. des Wegfalls an. Sofern der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz höher ist als der Basiszinssatz zuzüglich 5 Prozentpunkten, gilt jeweils der in dem Kreditvertrag genannte Zinssatz fort.


***


2.
Zur Allgemeinen Lage und ggf. Umschuldung und zu 1:
Ich würde schleunigst das Gespräch mit der Hausbank und ggf. Verbraucherzentrale oder RA suchen...
Was sagt der beauftragte KfW Sachverständige, der die Baubegleitung machen sollte?
Ggf. kann nachgerüstet werden, um das kfW Niveau zu erreichen.


3.
Google:
"Risiken bei kfw-Effizienz-Haus-Krediten für den Kreditnehmer und Haftungsrisiken für die Sachverständigen"
pdf S. 10 ff
 
T

toxicmolotof

Ergänzend zu Otus, der rechtlich sicherlich Recht hat.

Sprecht mit der Bank über einen Plan B. Ich nehme an, dass die Mehrkosten deutlich höher sein dürften als der Zinsvorteil des KFW-Kredites (durchrechnen). In der Regel hat die Bank keine größeren Schwierigkeiten, eigene Mittel im gleichen Rang wie der KFW-Mittel bereit zu stellen. Und wenn die Lage bei der KFW so dargestellt wird, könnte die KFW auch keinen Zinszuschlag erheben.

Außerdem dürfte auch kein VFE anfallen, da bei 153 ein Sondertilgung-Recht (auch in voller Höhe) inkludiert ist.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3117 Themen mit insgesamt 67454 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben